Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 726/2000 vom 20.12.2000
Bürgermeisterkonferenz Sauerland zur Reform der Gemeindeprüfung
Die Bürgermeisterkonferenz Sauerland hat sich mit der Notwendigkeit einer Reform der Gemeindeprüfung und die diskutierte Errichtung einer Gemeindeprüfanstalt befaßt. Die Konferenzteilnehmer haben hierzu einstimmig folgende Auffassung vertreten:
Die Konferenz hält die Einrichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt für den richtigen Ansatz, die bisherige Organisation der überörtlichen Prüfung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu reformieren. Angesichts der zunehmenden Ausrichtung der Kommunen auf die unter dem Titel "Neues Steuerungsmodell" (NMS) bekannten Ziele und das nun zu erwartende Neue kommunale Finanzwesen (NkF) ist eine Neuorientierung der Gemeindeprüfung im Sinne einer stärker in Wirtschaftlichkeits- und Organisationsfragen beratend tätigen Institution geboten. Dazu sind die derzeitigen rein staatlichen Strukturen ungeeignet. Das geeignete Mittel ist eine unabhängige, kommunalbestimmte Einrichtung. Dies ist in einer kommunalverfassten Anstalt ähnlich wie in Baden-Württemberg am ehesten gewährleistet.
Eine solche Gemeindeprüfungsanstalt wäre in der Lage, die personellen und sachlichen Ressourcen zu bündeln. Statt derzeit 31 Gemeindeprüfungsämtern bei den Kreisen und 5 bei den Bezirksregierungen würde es eine einzige Institution geben. Die Synergieeffekte liegen auf der Hand- Eine solche landesweit tätige Anstalt würde zugleich einen umfassenden Informationsaustausch zwischen den Gemeinden in den Regionen des Landes über die prüfende und beratende Tätigkeit gewährleisten. So könnte die Anstalt auch erheblich intensiver Fachwissen und Qualifikation bündeln. Dies hätte die mit Blick auf die neuen Strukturen erhebliche Qualitätsverbesserung der Gemeindeprüfung zu aller Vorteil zur Folge. Dabei dürfte die Summe der Kosten geringer ausfallen als die Summe der bei den Kreisen und Bezirksregierungen insgesamt heute anfallenden Kosten.
Durch eine solche Einrichtung kann auch eine Reduzierung der Inanspruchnahme externer (teurer) Beratungsunternehmen erfolgen. Neben den günstigeren Konditionen wäre mindestens gleiche Qualität zu erwarten.
Anders als die Landkreise sehen die Bürgermeister in der Einrichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Das Gegenteil ist der Fall:
Die Gemeindeprüfung wird aus dem staatlichen Bereich herausgelöst und einer kommunalkontrollierten selbständigen eigenständigen Anstalt zugewiesen. Durch die Konzentration der personellen und sachlichen Ressourcen an einer Stelle muß nicht ein "Mehr" an Bürokratie entstehen, sondern können Synergiepotentiale erschlossen werden bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung.
Die Bürgermeisterkonferenz war auch der Auffassung, daß es richtig ist, diese Position in dieser Zeit aus kommunaler Sicht lauthals zu vertreten. Damit könne die drohende Ansiedlung der Aufgabe beim Landesrechnungshof abgewendet werden.
Die Auffassung der Bürgermeister des Sauerlandes zur Reform der Gemeindeprüfung wird von Präsidium und Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW nachhaltig unterstützt.
Az.: HGF