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StGB NRW-Mitteilung 341/2003 vom 23.04.2003
Bürgerschaftliches Engagement — Bundestag setzt Ausschuss ein
Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages hat erstmalig einen Unterausschuß „Bürgerschaftliches Engagement“ eingesetzt. Aufgabe des Unterausschusses mit 11 Mitgliedern und 11 Stellvertretern wird es sein, im Rahmen der Zuständigkeit des Familienausschusses die Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission „Bürgerschaftliches Engagement“ vorzubereiten. Außerdem soll er sich mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen befassen, die bürgerschaftliches Engagement betreffen. Die Einsetzung des Unterausschusses folgt einer Empfehlung der in der letzten Wahlperiode vom Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission, zu dem Themenfeld. Die Konstituierung wird im Mai erfolgen.
Quelle: DStGB Aktuell 1603 vom 16. April 2003
Az.: I/2 023-08-4