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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 626/2002 vom 05.10.2002
Bürgerservice Pendlernetz
NWStGB-Mitteilung 626/2002 vom 05.10.2002: Bürgerservice PendlernetzAm 27.9.2002 ist der neue Bürgerservice Pendlernetz - Mitfahrservice für Berufs- und Alltagspendler gestartet worden. Rund 5,1 Mio. Menschen (ca. 1 Mio. Berufspendler) vom Münsterland bis nach Aachen, vom Niederrhein über Düsseldorf und Essen bis nach Remscheid sollen die Möglichkeit haben, das "Pendlernetz" zu nutzen. Die Vorteile für alle Beteiligten: Fahrtkostenreduzierung von 50 - 70 %, weniger Verkehr und damit weniger Staus, mehr freie Parkplätze und weniger Verkehrslärm und Abgase.
Der Zugang zu dem neuen Service ist einfach: Der Pendler klickt unter www.nrw.pendlernetz.de Abfahrt und Zielort an und gibt ein, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten er oder sie fahren oder mitgenommen werden möchte. Weitere Eingabe-Möglichkeiten sind beispielsweise: Raucher oder Nichtraucher, nur Mann oder nur Frau als Mitfahrer oder eine spezielle Fahrtroute. Außerdem können bereits vorliegende Angebote anderer Pendler abgerufen werden. Zu den Fahrdaten geben die Nutzer noch ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse an. Interessierte können so direkten Kontakt aufnehmen.
Die Verbraucherzentrale NRW betreut den Hilfe-Bereich des neuen Bürgerservice. Aktuelle und ausführliche Informationen zu rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen sind auf derselben Seite abrufbar, auf der auch die Fahrdaten eingegeben werden. Ebenso finden sich hier Vorschläge zur Aufteilung der Fahrkosten.
Weitere Informationen sind zu beziehen über die Projektleitung der Arbeitsgemeinschaft Bürgerservice Pendlernetz bei Dipl.-Ing. Rolf Mecke, Tel.: 02824/8449, E-mail: rolf.mecke@tat-zentrum.de.
Az.: III 640 - 23