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StGB NRW-Mitteilung 375/2002 vom 05.07.2002
Bund fördert Systemlösungen für Schulcomputer
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Richtlinie zur Förderung von Systemlösungen für die Computernutzung in der schulischen Bildung erlassen. Damit sollen neue Konzepte für professionelle organisierte IT-Infrastruktur in Schulen gefördert werden. Insgesamt sollen rund 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Programm Systemlösungen für die Computernutzung in der schulischen Bildung richtet sich an Schulträger, die in Kooperation mit IT-Dienstleistern gemeinsame Projekte entwickeln.
Die Ausschreibung läuft bis zum 16. September 2002. Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung und Einführung von Systemlösungen in den Schultag, die in einem ganzheitlichen Ansatz, d.h. technisch wie organisatorisch, Hardware, Netzwerk, Software, Administration und Wartung der IT in Schulen einbeziehen. Die Lösungen müssen sich an den pädagogischen Erfordernissen orientieren und sollten Flexibilität für die unterschiedlichen schulischen Anforderungen, leichte Bedienbarkeit sowie Verringerung von Kosten durch Nutzung von Skalenvorteilen bieten.
Antragsberechtigt sind Schulträger in Kooperation mit Partnern (z.B Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft), die zur technischen Durchführung von Vorhaben geeignet sind. Die Projekte können nach der Richtlinie grundsätzlich bis zu 100 % gefördert werden. Das Bundesministerium erwartet jedoch eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe der aktuellen Aufwendungen für schulische IT.
Die Richtlinien können auf der Homepage des Bundesministerium für Bildung und Forschung unter der Adresse: www.bmbf.de/677_4421.html abgerufen werden.
Az.: IV/2-240-10