Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 334/2019 vom 25.06.2019
Vorschlag zur Verschärfung der Düngeverordnung
Die nationalen Düngevorschriften sollen zum Schutz des Grundwassers weiter verschärft werden. Die EU-Kommission hatte Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt und bereits im Jahr 2018 beim Europäischen Gerichtshof Recht bekommen. Das Urteil bezog sich zwar noch auf die älteren Düngeregeln. Die erst im Jahr 2017 geänderten Vorgaben müssen nun aber weiter verschärft werden, ansonsten drohen Strafzahlungen.
Die neuen Regeln der Düngeverordnung sollen vorsehen, dass der Düngereinsatz in den sogenannten „roten Gebieten“ mit besonders hohen Nitratwerten um 20 Prozent im Betriebsschnitt und auf eine Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar reduziert wird. Die „Sperrzeiten“, in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist, sollen zudem um vier Wochen verlängert werden. Größere Abstände zu Gewässern sollen beim Düngen in Hanglagen gelten.
Ausnahmen sollen für schonend wirtschaftende Betriebe und Ökobauern gelten, die so nachhaltig düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen. Eine Herbstdüngung von Raps soll ausnahmsweise dann möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe ein Düngebedarf nachgewiesen werden kann.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Die nunmehr vorgelegten Vorschläge sind längst überfällig. Ziel muss es sein, die Nitrateinträge in unsere Gewässer zu reduzieren und die Trinkwasserressourcen in Deutschland nachhaltig zu schützen. Kritisch zu hinterfragen sind in diesem Zusammenhang die zahlreichen Ausnahmen, die die Wirksamkeit der Verschärfung wieder in Frage stellen. Die Bundesregierung wird die vorgenannten Vorschläge kurzfristig der EU-Kommission vorstellen. Den geplanten Änderungen der Düngeverordnung muss der Bundesrat noch zustimmen.
Az.: 26.3.6-002/001