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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 229/2014 vom 17.03.2014
Bund plant Aufstockung der Städtebaufördermittel
Das Bundeskabinett hat am 12.03.2014 den 2. Regierungsentwurf zum Haushalt 2014 beschlossen. Danach wird sich der Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Vergleich zu 2013 mehr als verdoppeln: Er wird bei 3,64 Mrd. Euro liegen. Hierbei ist eine Aufstockung des Gesamtprogrammvolumens der Bundesmittel für die Städtebauförderung von 455 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 700 Mio. Euro geplant.
Mit der Aufstockung der Städtebaufördermittel kommt der Bund einer Forderung des StGB NRW nach. Die Geschäftsstelle hat angesichts der besonderen Herausforderungen in den Bereichen Stadtentwicklung und Städtebau in den vergangenen Jahren stets eine deutliche Erhöhung der Städtebaufördermittel von Bund und Ländern eingefordert. Insoweit ist die nunmehr vorgenommene Aufstockung des Gesamtprogrammvolumens — insbesondere auch im Bereich des Programms Kleinere Städte und Gemeinden - zu begrüßen.
Die Mittel verteilen sich auf die einzelnen Städtebauförderprogramme wie folgt:
Programm | HH 2013 | Entwurf HH 2014 |
Soziale Stadt | 40 Mio. Euro | 150 Mio. Euro |
Stadtumbau Ost | 84 Mio. Euro | 110 Mio. Euro |
Stadtumbau West | 83 Mio. Euro | 110 Mio. Euro |
Aktive Stadt- und Orteilzentren | 97 Mio. Euro | 125 Mio. Euro |
Städtebaul. Denkmalschutz Ost | 64 Mio. Euro | 80 Mio. Euro |
Städtebaul. Denkmalschutz West | 32 Mio. Euro | 45 Mio. Euro |
Kleinere Städte und Gemeinden | 55 Mio. Euro | 80 Mio. Euro |
Neben der Aufstockung der Mittel für das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ können benachteiligte Viertel auch auf Fördermittel für Arbeitsmarktprojekte für Jugendliche und Langzeitarbeitslose bauen. Die nationale Co-Finanzierung des neuen ESF-Bundesprogramms „Soziale Stadt — Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ ist im Regierungsentwurf in Höhe von rund 64 Mio. Euro gesichert.
Die weiteren Einzelheiten zu den Städtebauförderprogrammen werden — wie üblich — in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern näher abgestimmt. Das BMUB hat Länder und kommunalen Spitzenverbände für Anfang April 2014 zu einer ersten Besprechung der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014 eingeladen.
Az.: II gr-ko