Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 104/2020 vom 13.01.2020
Bund sagt 480 Millionen Euro für den Wald zu
In einer gemeinsamen Planungssitzung der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, gemeinsam mit ihren Amtskollegen der Länder am 12.12.2019 die Fördermaßnahmen für 2020 beschlossen. Danach stehen den Ländern 2020 insgesamt 1,135 Milliarden Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Das sind 235 Millionen mehr als im vergangenen Jahr.
Für die nächsten vier Jahre stehen allein in der GAK rund 480 Millionen Euro zusätzlich für den Wald bereit – mit Kofinanzierung der Länder sind es knapp 800 Millionen Euro. Die Ministerin hatte im September 2019 zu einem Nationalen Waldgipfel eingeladen, um wichtige Anpassungen im Förderbereich der GAK zusammen mit Verbänden, Wissenschaftlern und Experten aus der Praxis zu diskutieren – diese wurden nun verabschiedet.
Folgende Anpassungen für den Förderbereich 5 F der GAK „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ wurden bestätigt:
- Kleine Waldbesitzer (unter 20 Hektar Waldbesitz) erhalten höhere Fördersätze von bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben.
- Die Entnahme von befallenen und befallsgefährdeten Bäumen sowie die Entnahme von Bäumen zur Beseitigung von resultierenden Gefahren ist förderfähig.
- Ausgaben für den Einsatz nicht-staatlicher Dienstleistern bei der Vorbereitung, Leitung und Koordination der Maßnahmen sind förderfähig.
- Wiederbewaldung aus Naturverjüngung ist nun förderfähig (z. B. Vorbereitung der Fläche, Schutz vor Wildverbiss) und wird bei der Ermittlung von Mindest-Laubbaumanteilen berücksichtigt.
- Bei Wiederaufforstungen ist ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten einzuhalten und durch geeignete Methoden der Bestandesbegründung (z. B. Gruppenpflanzung) zu sichern.
- Nadelreinbestände sind nicht förderfähig, bis auf begründete Ausnahmefälle bei fehlenden standörtlichen Wuchsbedingungen für Laubbäume (z. B. Höhenlagen der Mittelgebirge, Alpen.
Für die Verteilung der Mittel an die Bundesländer wurde ein Schlüssel vereinbart, der sich an der förderfähigen Waldfläche (Privat- und Kommunal-wald) der Länder orientiert.
Anmerkungen aus kommunaler Sicht
Stürme, Dürre, Hitzewellen mit anschließenden Borkenkäferkalamitäten haben 2018 und 2019 den Wäldern schwer zugesetzt und zu mehr als 105 Millionen Festmeter Schadholz geführt. Waldbesitzende stehen vor der gewaltigen Herausforderung, die durch die Schäden entstandenen Freiflächen von bis zu 250.000 Hektar wieder zu bewalden und vertrocknete Kulturen durch klimaangepasste Jungpflanzen zu ersetzten. Nach Einschätzung von Forstexperten ist die Krise noch nicht überstanden. Sie befürchten, dass der Höhepunkt der Borkenkäferkalamität und des Waldsterbens in 2020 erst erreicht wird.
Für die Waldbesitzer sind die Schäden nicht nur mit enormen Einkommensverlusten verbunden, sondern sie führen auch zum Verlust aller Ökosystemdienstleistungen, die der Wald für die Gesellschaft erbringt. In dieser existenzbedrohenden Situation sind die beschlossenen Fördermaßnahmen ein wichtiges Signal an die Waldbesitzenden und Kommunen. Sie werden bei der Bewältigung der aktuellen Schadenssituation nicht im Stich gelassen und erhalten Unterstützung durch Bund und Länder bei der Anpassung der Wälder an die Folgen des Klimawandels. Ob die Mittel ausreichen werden, muss sich noch zeigen.
Der StGB NRW, der DStGB und der Gemeinsame Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ begrüßen die von der Bundesregierung zusätzlich bereit gestellten Mittel für die Wiederbewaldung, den klimarobusten Waldumbau und die Förderung der Holzverwendung. Ausdrücklich zu begrüßen sind die vom Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ vorgeschlagenen Anpassungen für den Förderbereich 5 F der GAK wie die Wiederaufnahme der Förderung von Maßnahmen zur Naturverjüngung, die Unterstützung der Waldbesitzenden in Zusammenhang mit der Verkehrssicherung und die Förderung von Personal zur Vorbereitung und Leitung von Fördermaßnahmen. Auch sollen Nadelreinbestände in begründeten Ausnahmefällen zukünftig förderfähig sein. In Bezug auf die Unterstützung von Maßnahmen der Wiederbewaldung wird ein "hinreichender" Anteil an standortheimischen Baumarten eingefordert, was den Ländern ein hohes Maß an Flexibilität einräumt. Der Bund will sich dafür einsetzen, die Förderabwicklung so einfach wie möglich zu gestalten, damit die nun zur Verfügung stehenden Mittel nunmehr schnell beim Waldbesitz und in der Fläche ankommen. Vor diesem Hintergrund ist geplant, die Bündelung von Antragsverfahren zu ermöglichen.
Nun müssen auch die Länder ihren Beitrag leisten. Der StGB NBRW appelliert daher an das Land NRW, die vom Bund in der GAK bereitgestellten Mittel für Maßnahmen im Wald zur Bewältigung der Extremwetterereignisse zu 40 Prozent kozufinanzieren. Darüber hinaus müssen die Mittel für mindestens 10 Jahre über nachhaltige und durchfinanzierte Förderprogramme verstetigt werden. Der Waldumbau ist in vier Jahren nicht zu schaffen, sondern eine Generationenaufgabe. Dafür brauchen Waldbesitzende und Kommunen langfristige Planungssicherheit.
Az.: 26.1-006/003 gr