Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 301/2024 vom 30.04.2024

Bund stellt rund 130 Mio. Euro für Waldbesitzende zur Verfügung

Am 29.04.2024 haben das BMUV und BMEL in einer gemeinsamen Presseerklärung mitgeteilt, dass das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ab sofort gemeinsam fortgeführt wird. Die Finanzierung erfolgt ab 2024 aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des BMUV. Antragsteller erhalten ab jetzt von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) die Bewilligungsbescheide für das Jahr 2024. Das 2022 erfolgreich angelaufene Förderprogramm unterstützt kommunale und private Wälder bei der Umstellung auf eine nachhaltige und an die Auswirkungen des Klimawandels angepasste Bewirtschaftung.

Mehr als 8.500 private und kommunale Waldbesitzende werden seit 2022 auf Basis der Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ dabei unterstützt, einen Kriterienkatalog langfristiger Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in ihren Wäldern umzusetzen. Diese Kriterien gehen dabei über den gesetzlichen Standard und die bestehenden Zertifizierungen hinaus. Die Größe der bisher geförderten Waldfläche liegt bei insgesamt etwa 1,52 Millionen Hektar. Davon liegen 57 % im Körperschaftswald und 42 % im Privatwald. Insgesamt konnten bereits 21 % des Privat- und Kommunalwaldes in Deutschland erreicht werden.

Die Förderung ist auf 10 bzw. 20 Jahre angelegt und erfordert die Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten 11 bzw. 12 Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement. Für den Nachweis können über PEFC, FSC oder im Fall Mecklenburg-Vorpommern auch über die ANW Zusatzmodule für eine entsprechende zusätzliche Zertifizierung beantragt werden.

Anträge auf Zuwendungen aus dem Programm können weiterhin online über die Seite http://www.klimaanpassung-wald.de bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) gestellt werden.

Die „Förderrichtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ startete im November 2022 und wird von der FNR als Projektträger betreut. 2023 hatte die Bundesregierung im Haushalt des BMEL bereits 120 Millionen Euro für die Honorierung der Ökosystemleistungen bereitgestellt. Ab sofort verantworten BMUV und BMEL die Förderung des Klimaangepassten Waldmanagements gemeinsam.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter www.bmuv.de und auch über www.wbv-nrw.de.

Az.: 26.1-009/005 gr

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