Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 698/2023 vom 04.10.2023

Bundes-Förderung zur Klimaanpassung

Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Aufruf zur Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) veröffentlicht. Vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024 können insbesondere Kommunen eine Förderung für die Ausarbeitung von Anpassungskonzepten beantragen, die auf die jeweilige Kommune zugeschnitten sind und einen inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen legen. Damit sind vor allem Maßnahmen gemeint, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen. Das Bundesumweltministerium stellt dafür insgesamt 65 Millionen Euro aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz zur Verfügung.

Über einen weiteren Förderschwerpunkt können Kommunen eine Förderung für innovative Modellprojekte beantragen. Diese Modellprojekte müssen neue Ansätze der kommunalen Anpassung aufgreifen und andere Kommunen zur Nachahmung anregen, um förderfähig zu sein. Für den gesamten Förderaufruf gilt, dass Konzepte und Projekte die positiven Wechselwirkungen von Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität bestmöglich ausnutzen müssen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.z-u-g.org/das

Az.: 23.1.7 qu

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