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StGB NRW-Mitteilung 238/2018 vom 23.04.2018
Bundes-Integrationsbeauftragte will Kommunen unterstützen
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, hat den Kommunen weitere Unterstützung bei der gesellschaftlichen Eingliederung von Flüchtlingen zugesichert. Sie hat eine Kommission angekündigt, die klare Kriterien für gelingende Integration entwickeln soll. Man müsse sich noch stärker mit den Voraussetzungen für ein gutes Miteinander befassen. Im Übrigen werde der Bund zu seiner Verantwortung stehen und die Länder und Kommunen mit weiteren acht Milliarden Euro für die Versorgung und Integration von Flüchtlingen unterstützen.
Damit reagierte die Integrationsbeauftragte auf Hinweise des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, das einzelne Städte und Gemeinden mit der Integration Geflüchteter überfordert seien und Kommunen als letzten Ausweg empfohlen hatte, im Falle einer Überforderung notfalls einen Zuzugsstopp für Flüchtlinge zu verhängen. Dies gilt für die Länder, die bislang nicht von der Möglichkeit der Wohnsitzzuweisung Gebrauch gemacht haben.
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt grundsätzlich die Aussage der Integrationsbeauftragten, die Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen und Migranten zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für das grundsätzliche Bekenntnis, die Finanzmittel durch den Bund bereitzustellen. Mit den angekündigten acht Milliarden Euro wird aber bei weitem nicht der notwendige Lastenausgleich für die Kommunen in der Flüchtlingspolitik gewährleistet.
Der StGB NRW erwartet, dass hier nachgebessert wird und darüber hinaus die Bundesländer die Bundesmittel, insbesondere die Integrationspauschale, ungekürzt an die Städte und Gemeinden weiterleiten. Ziel muss eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierungsregelung sein. So muss der Bund die Kosten für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, die aus bestimmten Gründen weder ausreisen noch abgeschoben werden können, tragen.
Die Finanzierung der abgelehnten, aber geduldeten bzw. nicht ausgereisten Asylbewerber oder der Vorhaltekosten bei Flüchtlingsunterkünften ist nicht oder nicht ausreichend geregelt. Auch in diesem Bereich erwarten die Kommunen von der neuen Bundesregierung eine finanzielle Entlastung. Mit der zunehmenden Zahl von Geflüchteten im SGB II steigen die Kosten der Unterkunft, so dass ebenso entsprechende Anpassungen notwendig sind wie beim Umfang der Integrationspauschale.
Mit Blick auf die ins Gespräch gebrachte Kommission muss es darum gehen, die unterschiedlichen Integrationsmaßnahmen besser aufeinander abzustimmen und flexibler auszugestalten. Sprach- und Berufsförderung müssen miteinander verzahnt und mit kulturellen, politischen und gesundheitlichen Bildungsangeboten koordiniert werden.
Bund und Länder sind aufgefordert, die Integrationsbemühungen der Städte und Gemeinden stärker zu unterstützen und ihnen dabei größere Kompetenzen einzuräumen. Kommunen sollten konkrete Zuweisungsmöglichkeiten der Geflüchteten in Integrationskurse haben und die Kompetenzfeststellung durchführen können. Die sprach- und beruflichen Integrationskurse, insbesondere die Alphabetisierungskurse, müssen flächendeckend ausgebaut und die Wartezeiten weiter abgebaut werden.
Darüber hinaus bleibt der Bund gefordert, gemeinsam mit den Ländern die Geflüchteten ohne Bleibeperspektive schnellstmöglich zurückzuführen und zukünftig nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, deren Identität geklärt ist und die eine Bleibeperspektive haben. Diese Ankündigungen im Koalitionsvertrag müssen zügig umgesetzt werden (Quelle: DStGB Aktuell 1318 vom 29.03.2018).
Az.: 16.0.10-003/001