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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 409/2004 vom 18.05.2004
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
Vom 21. - 23.04.2004 trafen sich die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) zu ihrer 96. Arbeitstagung in Wiesbaden.
Die Leiterinnen und Leiter befassten sich mit dem Thema der individualpädagogischen Hilfen im Ausland und beschlossen Empfehlungen für Standards und Rahmenbedingungen bei der Gewährung von individualpädagogischen Hilfen im Ausland für die Jugendämter. Dabei diskutierten die Mitglieder die Thematik bereits vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung dieser Hilfen im SGB VIII. Das in Wiesbaden verabschiedete Papier soll zur Qualitätssicherung und der strukturellen Anbindung der Angebotsträger bei dem Angebot von Hilfen gemäß §§ 34 und 35 SGB VIII im Ausland beitragen.
Bei der Durchführung von individualpädagogischen Hilfen im Ausland ist es immer wieder zu besonderen Vorkommnissen gekommen, die in der Öffentlichkeit Zweifel an den angemessenen Rahmenbedingungen, an der fachlich sorgfältigen Durchführung und an dem Einsatz von ausreichend qualifizierten Fachkräften aufkommen lassen. Auch wenn es sich hierbei nur um eine geringe Anzahl von Einzelfällen handelt, hat die BAGLJÄ dies zum Anlass genommen, mit ihren Empfehlungen dazu beizutragen, ein besonderes Qualitätsmanagement bei der Vergabe und der Durchführung von intensivpädagogischen Hilfen im Ausland zu etablieren und die Prüfung bei der Indikation solcher Maßnahmen zu schärfen. Die nun beschlossenen Empfehlungen für die Jugendämter sollen helfen, die Qualität der Hilfeplanung zu verbessern. Sie enthalten ein Empfehlungsraster für individualpädagogische Hilfen im Ausland, welches Grundlage einer Vereinbarung zwischen Jugendämtern und freien Trägern sein kann, die wiederum zu einer Reduzierung von Fehlentwicklungen im Einzelfall beitragen sollen, und die Empfehlung zur Abgabe von Selbstverpflichtungserklärungen durch die Angebotsträger.
Die Empfehlungen werden den Jugendämtern über die Landesjugendämter zur Verfügung gestellt. Außerdem sind sie über die Internet-Adresse www.bagljae.de unmittelbar abrufbar.
Az.: III/2 943