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StGB NRW-Mitteilung 394/2021 vom 22.07.2021

Datenschutzbeauftragter zu Facebook-Auftritten des Bundes

In einem Schreiben vom 13. Juli hat sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände an den Sprecher der Landesregierung NRW, Herrn Christian Wiemers, gewandt und darauf hingewiesen, dass aufgrund eines Rundschreibens des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) aus Juni 2021 erhebliche Unsicherheiten bei den Kommunen entstanden sind, was die Nutzung und den Betrieb sogenannter Fanpages betrifft.

Da der Betrieb von Fanpages durch die öffentliche Hand gerade auch in der weiterhin bestehenden Corona-Krisenzeit für die Arbeit von Land und Kommunen von besonderer Bedeutung ist, ist der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände daran gelegen, dass auch die Kommunen das Instrument der sozialen Medien möglichst datenschutzkonform auch in Zukunft nutzen können. Über die sozialen Medien erreichen die Kommunen schnell einen großen Teil der Bevölkerung, sodass diese Kommunikationswege für die Öffentlichkeits- und Informationsarbeit der Kommunen unverzichtbar sind.

Diese Einschätzung wurde auch von vielen Ressorts auf Bundesebene geteilt, woraufhin der BfDI aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für die Dauer der Gespräche mit Facebook ursprünglich von weitergehenden Maßnahmen absah.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat daraufhin Facebook kontaktiert, um eine datenschutzkonforme Nutzung der Fanpages zu ermöglichen.

Der BfDI schließt nun aus dem dem BPA bekannten „Addendum“ von Oktober 2019, dass Facebook zu keinen Änderungen an der Datenverarbeitung bereit sei. Das „Addendum“ sei aus Sicht der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern weiterhin unzureichend.

Aus diesem Grund kündigt der Bundesdatenschutzbeauftragte an, nicht länger eine mögliche Klärung mit Facebook abzuwarten. Vielmehr beabsichtigt er, ab Januar 2022 schrittweise von den in Art. 58 DSGVO zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch zu machen.

In den Gesprächen mit der Landesdatenschutzbeauftragten, über die die Geschäftsstelle bereits im letzten Jahr informiert hatte, war auch signalisiert worden, zunächst keine Maßnahmen gegen die Nutzung und den Betrieb sogenannter Fanpages einzuleiten. Hintergrund war auch eine bei der Staatskanzlei eingerichtete Task Force der Landesregierung zum Umgang mit dem weiteren Betrieb der Fanpages durchr öffentlichen Stellen. Über die Antwort des Sprechers der Landesregierung NRW wird die Geschäftsstelle Sie informieren.

Az.: 17.0.2.7-002/013

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