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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 589/2009 vom 16.11.2009
Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 6. November 2009 die Bundesregierung zur Änderung der Anpassungsformel für die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung aufgefordert. Die Bundesbeteiligung soll, so der Bundesrat, entsprechend der Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung und nicht entsprechend der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften berechnet werden. Mit diesem Beschluss entspricht der Bundesrat der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, die diese noch einmal ausdrücklich den Ministerpräsidenten übermittelt hatten. Der Bundesrat weist in seiner Begründung zutreffend darauf hin, dass der derzeitige Anpassungsfaktor nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung abbildet: Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nehme ab mit der Folge, dass die Quote der Bundesbeteiligung sinkt. Demgegenüber gehen die tatsächlichen Ausgaben der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung nicht zurück.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz, sondern lediglich um ein Einspruchsgesetz handelt. Der Bundestag kann diesen Einspruch überstimmen.
Gleichwohl ist der Beschluss des Bundesrates ein klares Signal an Bundestag und Bundesregierung dahingehend, dass mit der derzeitigen Berechnungsformel das Ziel, die Kommunen in Höhe von bundesweit 2,5 Mrd. Euro zu entlasten, nicht erreicht wird. Vielmehr stehen die Kommunen vor erheblichen Mehrausgaben bei den Kosten für Unterkunft und Heizung. Über die weitere Entwicklung werden wir informieren.
Az.: IV/1 971-02/1