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StGB NRW-Mitteilung 655/2007 vom 23.10.2007
Bundeseinheitliche Standards für die Abiturprüfung
Nach Mitteilung der Kultusministerkonferenz ist bei der Gestaltung des Abiturs die Qualitätssicherung und –weiterentwicklung zentrale Leitlinie. Die Kultusministerkonferenz habe innerhalb des grundlegenden Reformprozesses seit PISA 2000 Beschlüsse zur Erarbeitung, Umsetzung und länderübergreifenden Überprüfung von Bildungsstandards gefasst. Dabei habe sie sich vorerst auf die Primarstufe und die Sekundarstufe I (Hauptschule, mittlerer Abschluss) konzentriert. Die Kultusministerkonferenz habe nunmehr die Weiterentwicklung der einheitlichen Prüfungsanordnungen in der Abiturprüfung zu Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife beschlossen. Grundlegende Ziele seien, die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und die Durchlässigkeit des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern sowie einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung zu leisten.
Die Kultusministerkonferenz habe die Weiterentwicklung der einheitlichen Prüfungsanordnungen für die Abiturprüfung zu bundesweiten Bildungsstandards für die Abiturprüfung zunächst in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) beschlossen, ferner für die naturwissenschaftlichen Fächer (Biologie, Chemie, Physik).
Die Kultusministerkonferenz habe in diesem Zusammenhang das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen in Zusammenarbeit mit der Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Schulen“ beauftragt, die Erarbeitung der Bildungsstandards zu organisieren und ein Kompetenzstufenmodell für die gymnasiale Oberstufe zu entwickeln.
Az.: IV/2 211-34/5