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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 408/2020 vom 17.06.2020
Bundesfachplanung für A-Nord
Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat nun in dem Projekt A-Nord, das die Verlegung der Erdkabeltrasse zwischen Emden und Meerbusch-Osterath zum Gegenstand hat, bei der Bundesnetzagentur gemäß § 8 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes die für die raumordnerische Beurteilung und die strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore erforderlichen Unterlagen zur laufenden Bundesfachplanung eingereicht. In der Bundesfachplanung selbst wird ein raumverträglicher Trassenkorridor festgelegt, ein Gebietsstreifen, in dem ein Erdkabel voraussichtlich realisiert werden kann, als verbindliche Vorgabe für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren. Mit der Planfeststellung wird dann innerhalb des in der Bundesfachplanung festgelegten Trassenkorridors der konkrete Trassenverlauf (inkl. Schutzstreifen, Zufahrtswegen etc.) bestimmt und das Vorhaben rechtlich zugelassen. In dem bevorzugten Trassenkorridor hat Amprion bereits mit Vorarbeiten nach § 44 des Energiewirtschaftsgesetzes, sprich mit Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, begonnen.
Az.: 28.6.12-001/001