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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 161/2017 vom 15.02.2017
Bundesfinanzhof zu Gewerbesteuer bei atypischen stillen Beteiligungen
Unter dem 08.12.2016 hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil (Az. IV R 8/14) zu den gewerbesteuerrechtlichen Folgen der atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe einer Personengesellschaft gefällt. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
- Betreibt eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 EStG, unterhält sowohl die atypisch stille Gesellschaft, der dieses Unternehmen für die Dauer ihres Bestehens zugeordnet wird, als auch die Personengesellschaft jeweils einen selbständigen Gewerbebetrieb.
- Der Inhaber des Handelsgewerbes hat für jeden dieser Gewerbebetriebe jeweils eine eigenständige Gewerbesteuererklärung abzugeben.
Der vollständige Urteilstext kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internetangebot unter Rubrik Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Steuern > Gewerbesteuer > Stellungnahmen/Rechtsprechung etc. oder auf der Internetseite des BFH abgerufen werden.
Az.: 41.6.2.1 mu