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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 313/2019 vom 13.06.2019
Bundesförderprogramm für Abbiegeassistenten erhöht
Bei den Abbiegeassistenzsystemen handelt es sich um technische Lösungen, um Lkw- und Busfahrer zu warnen, wenn diese beim Abbiegen Fußgänger oder Radfahrer gefährden würden. Eine weitere Förderrichtlinie verfolgt das Ziel, durch eine freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl teils tödlich verlaufender Abbiegeunfälle mit dem Fuß- und Radverkehr zu verringern.
Die bisherige Nachfrage nach der Förderung war enorm: Bereits am 25. Januar waren die für 2019 zur Verfügung stehenden Mittel durch gestellte Anträge gebunden. Das BMVI hat daher die Fördersumme verdoppelt und stellt für 2019 weitere 5 Millionen Euro bereit.
Auf europäischer Ebene ist der verpflichtende Einbau der Systeme spätestens ab 2022 in allen neuen Fahrzeugtypen und ab 2024 in allen Neufahrzeugen geplant. Da die Technologie vorhanden ist und einen entscheidenden Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten kann, sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, so rasch wie möglich eine große Zahl von Fahrzeugen umzurüsten.
Neue Anträge können ab dem 19. Juni 2019, 9.00 Uhr über das eService-Portal zugänglich über die Webseite des Bundesamts für Güterverkehr eingereicht werden: www.bag.bund.de . Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen ist herunterzuladen unter www.bmvi.de .
Az.: 33.0-003/002