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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 735/2023 vom 14.11.2023
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW soll auf vier Milliarden erhöht werden
Die kommunale Wärmeplanung ist die maßgebliche Grundlage für die Planung und Steuerung der Wärmewende auf kommunaler Ebene. Die Kommunen nehmen sich dieser neuen Aufgabe an, die Transformation zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu steuern, zu koordinieren und am Ende auch umzusetzen und zu verantworten. Hierfür brauchen die Kommunen sachgerechte Rahmenbedingungen und die Unterstützung von Bund und Ländern. Nun soll die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze von drei auf vier Milliarden Euro bis 2026 erhöht werden. Ein wichtiger und richtiger Schritt, auf den eine umfangreichere Förderung folgen muss.
Derzeit wird der Haushalt im Bundestag beraten, wobei sich zuletzt eine Erhöhung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ergeben hat. So soll laut Haushaltsgesetzentwurf die Förderung auf rund vier Milliarden Euro bis 2026 erhöht werden. Energieverbände und auch die kommunalen Spitzenverbände haben in der öffentlichen Diskussion um das Wärmeplanungsgesetz stets gefordert, das BEW-Förderprogramm besser auszustatten und in den Rang eines Gesetzes zu heben. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz dafür plädiert, die BEW-Fördermittel deutlich aufzustocken.
Anmerkung
Die geplante Ausweitung der BEW ist zu begrüßen. Allerdings sollte diese Förderung als zentraler Fördermechanismus in das WPG überführt und mit ausreichenden Finanzmitteln von mindestens drei Milliarden Euro jährlich ausgestattet werden. Dies ist zentral für die Umsetzung der Wärmeplanung, um den im großen Umfang notwendigen Ausbau der Infrastruktur zu unterstützen. Denn die Klimaneutralität in der Wärme und im Gebäudebereich ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht allein auf den Schultern der Kommunen und ihrer kommunalen Energieversorgungsunternehmen lasten.
Az.: 28.6.1-002/006