Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 538/2022 vom 26.09.2022
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze gestartet – Anträge können ab sofort gestellt werden
Die klimaneutrale Wärmeversorgung spielt bei der Erreichung der Klimaziele eine wesentliche Rolle. Für den klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung sind treibhausgasneutrale Fernwärmenetze entscheidend, da diese nicht nur die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen verringern, sondern auch die effiziente Wärmeversorgung von Verbrauchern mit erneuerbaren Energien ermöglichen.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Dialog mit der Branche entwickelt hat, ist am 15.09.2022 gestartet. Anträge können ab sofort gestellt werden. Auch ein Wechsel von der Vorgängerrichtlinie Wärmenetzsysteme 4.0 zur BEW ist möglich.
Die BEW soll die Umstellung von Fernwärme auf CO2-Neutralität unterstützen. Das Förderprogramm soll die richtigen finanziellen Anreize für Wärmenetzbetreiber setzen, um in neue Wärmenetze zu investieren und bestehende Netze so umzubauen, dass sie zunehmend durch Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden können. Der Start der BEW hatte sich aufgrund der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission verzögert (vgl. Mitteilungen Nr. 685/2021 vom 20.12.2021 und Nr. 293/2022 vom 31.05.2022).
Förderfähig sind etwa Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, der Neubau von Wärmenetzen, die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen und Einzelmaßnahmen bei Bestandswärmenetzen. Darüber hinaus gibt es auch eine Betriebskostenförderung.
Weitere Informationen und den Link zum elektronischen Antragsformular finden Sie hier.
Az.: 28.6.9-005/003 gr