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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 293/2022 vom 31.05.2022
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Dialog mit der Branche entwickelt hat, soll das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung für den Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze werden. Die BEW sollte im Jahr 2022 unter den neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) notifiziert werden, die zum 01.01.2022 in Kraft getreten sind. Die beihilferechtliche Genehmigung für das BEW steht jedoch nach wie vor aus. Laut Bundeswirtschaftsministerium hat die Europäische Kommission eine vorläufige positive Bewertung abgegeben. Die Beihilfeentscheidung für das Bundesprogramm soll „zügig“ vorangetrieben werden. Ein genauer Zeitpunkt bleibt aber weiterhin offen.
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erfordert enorme Fortschritte im Wärmebereich. Eine Schlüsselrolle spielen laut BMWK dabei Fernwärmenetze: Über sie könnten sich in Zukunft viele Haushalte effizient und kostengünstig mit grüner Wärme versorgen; auch Abwärme aus industriellen Prozessen könne über Wärmenetze genutzt werden. Um diese Entwicklung voranzutreiben, müsse die Umstellung der Wärmenetze auf CO2-Neutralität mit den richtigen Anreizen gefördert werden. Das BMWK habe daher das neue Förderprogramm für nachhaltige Fernwärme aufgelegt und der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt.
Hintergrund
Die BEW soll die Umstellung von Fernwärme auf CO2-Neutralität unterstützen. Das Förderprogramm soll die richtigen finanziellen Anreize für Wärmenetzbetreiber setzen, um in neue Wärmenetze zu investieren und bestehende Netze so umzubauen, dass sie zunehmend durch Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden können.
Bis zum Start der BEW bleibt laut BMWK das bestehende Förderprogramm Wärmenetze 4.0 in Kraft. Hierin sind bereits Planung und Realisierung eines effizienten Wärmenetzes mit einem mindestens 50-prozentigen Anteil erneuerbarer Wärme und Abwärme förderfähig. Anlässlich der zeitlichen Verzögerung der BEW wird seitens des BMWK ausdrücklich auf die vorgesehene Übergangsregelung hingewiesen: Danach ist für Vorhaben aus dem Programm Wärmenetze 4.0 nach Inkrafttreten der BEW ein Wechsel auf die neuen Förderbedingungen möglich. Machbarkeitsstudien aus Wärmenetze 4.0 werden für die systemische Förderung neuer Netze in der BEW anerkannt.
Fragen zum Förderangebot beantworten die Mitarbeiter des zuständigen BAFA-Referats: www.bafa.de
Anmerkung
Ohne eine ausreichende Förderung sind die hohen Investitionskosten für die Errichtung eines klimaneutralen Wärmenetzes nicht zu stemmen. Aus kommunaler Sicht kann kritisiert werden, dass in Netzen mit einer Länge von 20 bis 50 Kilometern der maximal zulässige Anteil von Biomasse an der jährlich erzeugten Wärmemenge im Netz im Endzustand der Transformation auf 25 Prozent begrenzt ist. Denn zahlreiche, vor allem ländlichere Kommunen würden um die Chance gebracht, bereits vorhandene CO2-freie Wärme aus Biogasanlagen sinnvoll für die Wärmewende zu nutzen. Insofern wäre eine stärkere Differenzierung, ob aus fester oder gasförmiger Biomasse, Abwärme oder direkter Verfeuerung die Wärme gewonnen wird, sinnvoll. Richtig erscheint jedoch, dass Ernteprodukte, die für die Lebensmittelproduktion dienen, bei der Energie-/Wärmeversorgung an Bedeutung verlieren, da es genügend andere kommunale Bioreststoffe gibt, welche für die Wärmewende eingesetzt werden können.
Az.: 28.6.9-005/003 we