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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 317/2018 vom 14.05.2018
Bundesförderung für Radverkehr durch innovative Modellprojekte
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert innovative Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) dienen. 2019 sollen vorrangig Projekte zu den Themenfeldern „Verkehrssicherheit“ und „Nutzerfreundlichkeit“ gefördert werden.
Gefördert werden Vorhaben mit innovativen Ansätzen, hohem Erkenntnisgewinn sowie möglichst großem und realistischem Anwendungspotenzial. National und international bereits vorliegende Projekte, Erfahrungen und Erkenntnisse sowie der Stand der Forschung und der Stand der Technik sollen berücksichtigt werden. Das BMVI begrüßt insbesondere Projekte, an denen sich unterschiedliche Partner beteiligen und/oder die sich auf mehr als eine Region beziehen.
Die Förderschwerpunkte 2019 schließen die Förderung von innovativen Projektideen aus anderen Handlungsfeldern des NRVP oder im Zusammenhang mit anderen Wirkungszusammenhängen (z. B. Klima- und Umweltschutz) nicht aus.
Die Projektförderung richtet sich an alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Natürliche Personen des Privatrechts können mit einer juristischen Person des Privatrechts zusammenarbeiten und entsprechend einen gemeinsamen Projektvorschlag einreichen.
Für die förderfähigen Projektkosten bewilligt das BMVI im Wege der Projektförderung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilfinanzierung. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragsstellers kommen verschiedene Förderquoten und Förderhöchstbeträge in Betracht.
Projektskizzen sind über das elektronische Antragssystem easy-Online, https://foerderportal.bund.de/easyonline bis zum 1. August 2018 einzureichen. Detaillierte Informationen sowie Downloads zum Projektaufruf finden sich im Internet unter www.bmvi.de .
Az.: 33.0-003/002