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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 459/2012 vom 04.07.2012
Bundesgerichtshof zu Ausschluss aus der Wertung bei Vergaben
Der vom 05.06.2012 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.04.2012 (BGH, Urteil vom 03.04.2012 - X ZR 130/10) zufolge ist der öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu formulieren, dass die Bieter diesen Unterlagen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen wann abzugeben sind. Genügen die Vergabeunterlagen - wie die Formulierungen im Formblatt 211 des Vergabehandbuchs VHB 2008 - dem nicht, darf der Auftraggeber ein Angebot nicht ohne weiteres wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung nehmen.
Hinweis: Auf der Grundlage dieser BGH-Entscheidung rät der StGB NRW Städten und Gemeinden, das Formblatt 211 aus dem VHB 2008 in der vorliegenden Form zunächst nicht mehr zu benutzen.
Az.: II/1 608-00