Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 716/2015 vom 17.11.2015
Bundesgerichtshof zum Eigentum an PPK-Verpackungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16.10.2015 (Az.: V ZR 240/14) die Rechtsprechungslinie des OLG Stuttgart (Urteil vom 28.10.2014 — Az.: 12 U 28/12) und des OLG Düsseldorf (Urteil vom 04.02.2015 — Az.: VI-U 16/14) bestätigt, wonach die privaten Systembetreiber des sog. Dualen Systems nach § 6 Verpackungsverordnung kein Eigentum (auch kein Miteigentum) an den Einweg-Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton (PPK) erwerben (z. B. Eier-Karton, Fertig-Pizza-Karton), wenn diese in die kommunalen Altpapiertonne des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Stadt, Gemeinde, Kreis) eingeworfen werden. Eigentümer wird der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, welcher die Altpapiertonne im Rahmen seiner kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung betreibt. Es besteht somit auch kein Herausgabeanspruch der Systembetreiber.
Az.: II/2 31-02 qu-qu