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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 73/2013 vom 11.01.2013
Bundesgerichtshof zur rechtsverbindlichen Unterschrift bei der Vergabe
Der Vergabesenat des Bundesgerichtshofs hat sich in einem Urteil vom 20.11.2012 (Az.: X ZR 108/10) mit der Frage befasst, welche Bedeutung die Forderung des öffentlichen Auftraggebers nach einer "rechtsverbindlichen" Unterschrift hat. Nach Ansicht des Gerichts kommt einer derartigen Anforderung lediglich der Erklärungsgehalt zu, dass der Unterzeichner bei Angebotsabgabe über die erforderliche Vertretungsmacht verfügt haben muss.
Weiterer Gegenstand der Entscheidung ist die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Aufhebung einer Ausschreibung wegen "deutlicher" Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist. Hierüber ist dem Gericht zufolge aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einerseits den öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen werden, die Aufhebung andererseits aber auch kein Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse sein darf.
Az.: II/1 608-00