Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 417/2018 vom 30.07.2018

Bundeshaushalt 2018 und Entwurf für 2019

Nachdem der Bundestag am 5. Juli 2018 das Haushaltsgesetz 2018 beschlossen hatte, billigte tags darauf auch der Bundesrat den Etat für das laufende Haushaltsjahr. Der Bundeshaushalt 2018 sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils 343,6 Mrd. Euro vor, dies bedeutet eine Steigerung um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Haushaltsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten, damit endet dann auch die vorläufige Haushaltsführung. Von den 343,6 Mrd. Euro entfallen alleine 139,2 Mrd. Euro auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hernach folgt bereits das Verteidigungsministerium, das in diesem Jahr 38,5 Mrd. Euro verausgaben kann, gegenüber dem Vorjahr sind dies 1,5 Mrd. Euro mehr.

Am 6. Juli 2018 hat das Bundeskabinett die Entwürfe für den Bundeshaushalt 2019 und den Finanzplan bis 2022 verabschiedet. Auch im kommenden Jahr sollen bei erwarteten Ausgaben in Höhe von 356,8 Mrd. Euro (+3,8 % zu 2018) keine neuen Schulden aufgenommen werden. Möglich ist dies unter anderem durch die weiterhin gute konjunkturelle Lage und die daraus resultierende positive Entwicklung beim Steueraufkommen (2019 voraussichtlich 333 Mrd. Euro).

Erstmals seit 2002 wird die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote Deutschlands im kommenden Jahr unter die Maastrichts-Schuldenstandsgrenze von 60 Prozent auf 58,25 Prozent sinken. Der neue Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2022 sieht um rund 2 Prozentpunkte geringere Ausgabensteigerungen als noch in den Jahren 2018 und 2019 vor. Für das Jahr 2022 wird mit Ausgaben in Höhe von 375,5 Mrd. Euro kalkuliert. Da die Planungen keine Neuverschuldung vorsehen, wird die Schuldenstandsquote weiter absinken und im Jahr 2022 deutlich unter der Maastricht-Grenze bei dann 52 Prozent liegen.

Die Bundesregierung plant in den Jahren 2019 bis 2022 mit Investitionsausgaben von 151,6 Mrd. Euro. Jährlich werden 37,9 Mrd. Euro veranschlagt, Investitionsschwerpunkte sind: Infrastruktur, Bildung, Wohnen und Digitalisierung. Hingewiesen sei darauf, dass hierunter keine Investitionen aus Sondervermögen des Bundes, wie zum Beispiel dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds oder dem geplanten Fonds für „Digitale Infrastruktur“ fallen.

Von kommunalem Interesse sind unter anderem die für die prioritäre Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag „Kita (Gebühren und Qualität)“ angesetzten Mittel in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für die Jahre 2019 bis 2021 (0,5 Mrd. Euro in 2019). Für die Maßnahme „Ganztagsschule/Ganztagsbetreuung“ wurden investive Ausgaben von zwei Mrd. Euro veranschlagt. Hinsichtlich Integrationskursen sieht der Einzelplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat 668 Mio. Euro in 2019 und jeweils 559 Mio. Euro in den Folgejahren vor.

Für die berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF werden jährlich 470 Mio. Euro bereitgestellt. Hinsichtlich der Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder veranschlagt der Bund eine Entlastung der Kommunen über eine erhöhte Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung von jährlich rund 0,6 Mrd. Euro. Ab dem Jahr 2021 sieht der Finanzplan eine jährliche Zuführung in Höhe von 2 Mrd. Euro in eine Rücklage „Demografievorsorge Rente“ vor. Hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus wurden die Mittel für 2019 um 500 Mio. Euro auf dann rund 1,5 Mrd. Euro erhöht, für die Jahre 2020 und 2021 sind jeweils eine Mrd. Euro vorgesehen.

Quellen: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018): www.bundesrat.de . Eckdaten und Kennziffern zum Haushaltsentwurf 2019 und zur Finanzplanung bis 2022: www.bundesfinanzministerium.de .

Az.: 41.4.3-001/004

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