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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 242/2014 vom 06.03.2014
Bundeskabinett beschließt Änderung der Verpackungsverordnung
Am Mittwoch, den 12.02.2014, hat das Bundeskabinett erste Schritte zur Rettung des Systems der Gelben Tonne beschlossen. Nach aktuellen Angaben machen die dualen Systeme in diesem Jahr Verluste von bis zu 350 Mio. Euro. Die Zahl bezahlter Verpackungen ist bei den dualen Systemen im ersten Quartal 2014 um 25 Prozent im Vergleich zu 2013 gesunken. Die Zahl der unbezahlten Verpackungsanfälle steigt dramatisch und ein Kollaps des als „Grüner Punkt“ bekannten Systems könnte infolgedessen drohen.
Funktionsweise des Systems ist, dass die produktverantwortlichen Verpackungshersteller an die so genannten dualen Systeme Gebühren für das Sammeln, etwa von Joghurtbechern und Plastikverpackungen in gelber Tonne oder gelben Sack, zahlen. Der konstanten Mengenanzahl steht nun jedoch die sinkende Zahl der bezahlten Verpackungen gegenüber. Probleme bereiten Fehlwürfe in die Tonnen, „schwarze Schafe“ im System und so genannte Trittbrettfahrer. Auch die Eigenrücknahme von Verpackungen in Supermärkten bereit den duale Systemen Probleme. Denn bei diesem Modell zahlen die Hersteller entsprechend weniger.
Die Menge der Eigenrücknahmen ist kürzlich um 166 Prozent gestiegen, gab der Präsident des BDE, Peter Kurth, an. Ebenso problematisch sind so genannte Branchenlösungen. Kantinen, Hotels oder Krankenhäuser sind befugt, sich selbst um ihre Abfallentsorgung zu kümmern; entsprechend geringere Zahlungen leisten sie an die dualen Systeme. Durch die derzeitige Ausgestaltung des Systems werden die Ziele der Verpackungsverordnung (VerpackV), nämlich eine Steigerung des Recyclings, die Umweltschonung und eine Senkung des Rohstoffverbrauchs, gefährdet.
Nunmehr hat das Bundeskabinett zunächst die Umsetzung von EU-Vorgaben beschlossen. Es wird etwa festgelegt, dass bestimmte Abfallgruppen, wie etwa Teebeutel oder Kleiderbügel, keine Verpackungen sind und folglich nicht der Verpackungsverordnung unterfallen. Im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zur 6. Novelle der VerpackV sollen auf Initiative des Bundeslandes NRW problematische Ausnahmetatbestände, wie Eigenrücknahmen und Branchenlösungen, gestrichen werden. Aus kommunaler Sicht ist bei einer Novelle der Verpackungsverordnung vor allem die Beachtung der Verursachergerechtigkeit von Bedeutung.
Az.: II gr-ko