Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 517/2019 vom 11.09.2019

Bundeskabinett beschließt Aktionsprogramm Insektenschutz

Das Bundeskabinett hat am 04. September 2019 das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ beschlossen. Es handelt sich um das bisher umfangreichste Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Schutz von Insekten und der Artenvielfalt. Mit konkreten Maßnahmen in neun Handlungsbereichen adressiert das Programm alle wesentlichen Ursachen des Insektensterbens, unter anderem mit deutlich strengeren Regeln zum Einsatz von Pestiziden.

Neben strengeren Regeln wird auch die Finanzierung des Insektenschutzes stark verbessert: Der Bund wird pro Jahr 100 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung von Insektenschutzmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Agrarlandschaft sowie für Insektenforschung bereitstellen. Dazu gehören Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr für einen Sonderrahmenplan für den Insektenschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur- und des Küstenschutzes“ (GAK). Ab 2020 sollen Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro pro Jahr für den Insektenschutz in den einschlägigen Bundesförderprogrammen bereitgestellt werden. Insbesondere für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt werden 12 Millionen Euro pro Jahr, einschließlich Maßnahmen zum Insektenschutz in Siedlungen (Masterplan Stadtnatur) in Aussicht gestellt.

Zudem werden Schutzgebiete gestärkt und für Insekten besonders wichtige Lebensräume besser geschützt: Der gesetzliche Schutz wird auf die Biotope „Artenreiches Grünland“ und „Streuobstwiesen“ erweitert, und in einem Großteil der Schutzgebiete soll es ein vollständiges Verbot für den Einsatz von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden geben. Auch soll bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Mindestabstand zu Gewässern auf zehn Meter beziehungsweise auf fünf Meter dort festgelegt werden, wo die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist.

Diese Regelungen sollen noch in dieser Legislaturperiode durch ein Insektenschutzgesetz und parallele Rechtsverordnungen verbindlich durch Änderungen im Naturschutzrecht, Pflanzenschutzrecht, Düngerecht sowie im Wasserrecht vorgegeben werden. Die Broschüre zum Aktionsprogramm Insektenschutz kann heruntergeladen werden unter www.bmu.de/publikation/aktionsprogramm-insektenschutz/ .

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Das von der Bundesregierung beschlossene Aktionsprogramm Insektenschutz ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Fast drei Viertel aller Tierarten in Deutschland sind Insekten. Sie sind für die Ökosysteme unverzichtbar, unter anderem für die Bestäubung von Pflanzen, für Nährstoffkreisläufe, den Abbau organischer Masse, die biologische Schädlingskontrolle, die Gewässerreinigung und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Allerdings ist sowohl die Gesamtmenge als auch die Artenvielfalt bei den Insekten rückläufig. Beim Insektensterben handelt sich nicht um ein lokales oder regionales Phänomen, sondern um eine bundesweite und klar belegbare Entwicklung und bringt die Natur aus dem Gleichgewicht. Diese Entwicklung gilt es aufzuhalten.

Die Themen Biodiversität und Insektenrückgang befinden sich seit Langem auf der kommunalpolitischen Agenda. Im Jahr 2012 wurde das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ gegründet. Inzwischen haben sich auf Bundesebene 192 Kommunen dem Bündnis angeschlossen, die beispielsweise ihre öffentlichen Grünflächen naturnah und insektenfreundlich gestalten oder verbaute Gewässer renaturieren. Bisher haben sich zudem über 500 Städte und Gemeinden in Deutschland entschieden, ihre Grünflächen ohne Pestizide oder ohne Glyphosat zu bewirtschaften.

Az.: 23.0.15-001/001 gr

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