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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 26/2013 vom 08.01.2013
Bundeskabinett beschließt Bedarfsplan zum Stromnetzausbau
Die Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zur Beschleunigung des Übertragungsnetzausbaus beschlossen. Kernstück ist der Bundesbedarfsplan, der alle notwendigen Modernisierungsmaßnahmen der nächsten zehn Jahre enthält. Der Neu- und Ausbau der Übertragungsnetze ist notwendig, um die schwankende Einspeisung der Erneuerbaren Energien zu optimieren und die notwendige Versorgungssicherheit herzustellen.
Der am 19.12.2012 vom Kabinett verabschiedete Bundesbedarfsplan (vgl. StGB NRW-Mitteilung vom 29.11.2012) schreibt 36 Vorhaben fest, die energiewirtschaftlich notwendig und besonders vordringlich sind. Der Plan baut auf dem zehnjährigen Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber auf. Dieser sieht auf 2.800 Kilometern Länge neue Trassen vor. 2.900 Kilometer der bestehenden Leitungen sind weiter zu verbessern und zu verstärken. Planungs- und Bauzeiten sollen dabei von zehn auf vier Jahre verkürzt werden. Deswegen wird das Bundesverwaltungsgericht die Instanz für Klagen gegen die Vorhaben sein. Der Kostenrahmen liegt geschätzt bei zehn Milliarden Euro - ohne die eventuellen Mehrkosten für Erdkabel.
Der Bundesbedarfsplan legt die Anfangs- und Endpunkte der Stromtrassen fest. Im weiteren Verfahren werden die Trassenkorridore und anschließend der genaue Verlauf der Leitungen ermittelt. Besondere Beachtung finden außerdem Pilotprojekte für neuartige Übertragungsleitungen. Damit sollen Erfahrungen mit neuen Technologien und deren Wirkungen auf die Umwelt gesammelt werden, bevor über ihren großflächigen Einsatz entschieden wird. Geplant ist beispielsweise der Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen und Vorhaben, die eine verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen versprechen.
Zwei dieser Pilotprojekte können auf bestimmten Teilabschnitten als Erdkabel errichtet werden. Um die Mehrkosten und den erhöhten Flächenbedarf zu begrenzen, die beim Einsatz von Erdkabeln entstehen, ist die Verlegung nur auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten sinnvoll. Zudem soll eine Lösung zu Fragen des angemessenen Ausgleichs für Grundeigentümer gefunden werden, um die notwendige Akzeptanz für den Leitungsbau zu erhöhen.
Az.: II/3 811-00/9