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StGB NRW-Mitteilung 609/2000 vom 05.11.2000
Bundeskabinett beschließt Besoldungsanpassung
Mehrere Monate nach Abschluß der Tarifvertragsverhandlungen hat das Bundeskabinett nunmehr den Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes beschlossen:
Die Eckdaten:
1. Einmalzahlung für das Jahr 2000 an Empfänger von Dienstbezügen bis zur Besoldungsgruppe A 9: DM 400,-
2. Ab 01.01.2001 Erhöhung der Besoldung, Anwärterbezüge und Versorgungsbezüge um 1,8 %
3. Ab 01.01.2002 Erhöhung der Besoldung, Anwärterbezüge und Versorgungsbezüge um 2,2 %
4. Festschreibung des zusätzlichen Familienzuschlags für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind ab 01.01.2001; DM 200 zzgl. 1,8 %
5. Festschreibung der jährlichen Sonderzuwendung auf dem Stand von 1993
6. Ausdehnung des Berechtigtenkreises für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit auf Teilzeitbeschäftigte sowie Verlängerung der Geltungsdauer der Altersteilzeitregelung bis 2009.
Az.: I/ 043-11-0