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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 615/2019 vom 12.11.2019
Entlastung bei Maßnahmen an Eisenbahnkreuzungen
Durch das am 6. November 2019 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren werden die Kommunen bei der Finanzierung von Bahnübergängen künftig entlastet. Die somit vorgesehene Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes sieht eine Neuaufteilung der bisherigen Kostenaufteilung zwischen Bund, Bahn und Kommunen von jeweils einem Drittel vor. Künftig sollen der Bund die Hälfte, die Bahn ein Drittel und das Land, in dem die jeweilige Eisenbahnkreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten tragen.
Somit wird künftig das bisherige kommunale Drittel zu gleichen Teilen von Bund und Ländern getragen. In den vergangenen Jahren lagen die von den Kommunen getragen Kostenanteile bei etwa 50 Mio. Euro jährlich. Die Neuaufteilung der Kosten ist vor dem Hintergrund der kommunalen Haushaltsbelastung ein wichtiges Signal und entspricht einer langjährigen Forderung der Städte und Gemeinden.
Die Neufassung des § 13 Absatz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) dient der Planungsbeschleunigung bei der Umsetzung von Kreuzungsmaßnahmen insbesondere im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben im gesamten Schienennetz. Mit der neuen Regelung soll nun ein Impuls gesetzt werden, höhengleiche Bahnübergänge mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder mit hoher Verkehrsbelastung auf Straße und Schiene zügiger zu beseitigen.
Dazu bedarf es jedoch meist auch umfangreicher Maßnahmen an anschließenden kommunalen Straßen oder weiterer städtebaulicher Maßnahmen. Die nun beschlossene Kostenreduzierung für Kommunen umfasst aber nur den Anteil der kreuzungsbedingten Kostenmasse, der nach § 3 EKrG erforderlich ist. Städtebaulich bedingte Mehrkosten sind nach wie vor durch den Straßenbaulastträger zu finanzieren.
Der Umbau höhengleicher Bahnübergänge durch Brücken und Unterführungen ist aus Sicherheitsgründen sinnvoll. Im Jahr 2016 wurden 140 Unfälle auf Bahnübergängen der Deutschen Bahn registriert. Dabei kamen 28 Menschen ums Leben. Zum anderen wird dadurch der Schienenverkehr beschleunigt und dessen Pünktlichkeit verbessert. Oftmals notwendige Geschwindigkeitsreduzierungen der Züge an Bahnübergängen können entfallen.
Wegfallende Wartezeiten wirken sich zudem positiv auf den Verkehrsfluss auf den kreuzenden Straßen aus. Nach Angaben der Bahn gibt es in Deutschland noch rund 16.000 Bahnübergänge.
Az.: 33.5-001/002