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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 527/2023 vom 15.08.2023
Bundeskabinett beschließt Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie
Das Bundeskabinett hat am 26. Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen.
Die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) aus dem Jahr 2020 hat grundsätzlich weiter Bestand, wird nun aber mit der Fortschreibung an das gesteigerte Ambitionsniveau im Klimaschutz und die neuen Herausforderungen am Energiemarkt weiterentwickelt. Sie setzt staatliche Leitplanken für die Erzeugung, den Transport und die Nutzung von Wasserstoff und seinen Derivaten und bündelt die Maßnahmen der Bundesregierung. Eine zuverlässige Versorgung Deutschlands mit grünem, auf Dauer nachhaltigem Wasserstoff ist dabei erklärtes Ziel der Bundesregierung.
In der Wasserstoffstrategie werden vier zentrale Handlungsfelder dargestellt:
1) die Verfügbarkeit von ausreichend Wasserstoff sicherstellen,
2) die Wasserstoffinfrastruktur ausbauen,
3) Wasserstoffanwendungen etablieren und
4) gute Rahmenbedingungen schaffen.
Unterteilt in kurzfristige Maßnahmen für das Jahr 2023, mittelfristige Maßnahmen für die Jahre 2024/2025 und teilweise bereits langfristige Maßnahmen bis 2030 legt die NWS-Fortschreibung das Arbeitsprogramm fest, mit dem das nachstehende NWS-Zielbild 2030 erfolgreich umgesetzt werden soll:
- Beschleunigter Markthochlauf von Wasserstoff: Der Markthochlauf von Wasserstoff, seinen Derivaten und Wasserstoffanwendungstechnologien wird deutlich beschleunigt und das Ambitionsniveau entlang der gesamten Wertschöpfungskette massiv gesteigert.
- Sicherstellung ausreichender Verfügbarkeit von Wasserstoff und seiner Derivate: Das Ziel für heimische Elektrolysekapazität in 2030 wird von 5 GW auf mind. 10 GW erhöht. Der restliche Bedarf wird durch Importe gedeckt. Eine gesonderte Importstrategie wird entwickelt.
- Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur: Bis 2027/2028 wird über die IPCEI-Förderung ein Wasserstoffstartnetz mit mehr als 1.800 km umgestellten und neu gebauten Wasserstoffleitungen in Deutschland aufgebaut; europaweit kommen ca. 4.500 km hinzu (European Hydrogen Backbone). Mittels Erweiterung werden bis 2030 alle großen Erzeugungs-, Import- und Speicherzentren mit den relevanten Abnehmern verbunden.
- Etablierung von Wasserstoffanwendungen in den Sektoren: Bis 2030 werden Wasserstoff und seine Derivate insbesondere bei Anwendungen in der Industrie, bei schweren Nutzfahrzeugen, sowie zunehmend im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt. Im Stromsektor trägt Wasserstoff zur Energieversorgungssicherheit bei; durch auf klimaneutrale Gase umrüstbare Gaskraftwerke (H2-ready) und durch systemdienliche Elektrolyseure, insbesondere als variable und systemdienliche Stabilisatoren bzw. flexible Lasten. Zur perspektivischen Nutzung von Wasserstoff bei der zentralen und dezentralen Wärmeversorgung werden die Rahmenbedingungen aktuell im GEG, in der Wärmeplanung sowie im europäischen Gasmarktpaket weiterentwickelt.
- Deutschland wird bis 2030 Leitanbieter für Wasserstofftechnologien: Deutsche Anbieter bauen ihre Technologieführerschaft aus und bieten die gesamte Wertschöpfungskette von Wasserstofftechnologien von der Produktion (z. B. Elektrolyseure) bis hin zu den unterschiedlichen Anwendungen (z. B. Brennstoffzellentechnologie) an.
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen: Effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren, einheitliche Standards und Zertifizierungssysteme, ausreichend ausgestattete und auf allen Ebenen koordinierte Verwaltung sollen den Markthochlauf unterstützen.
Einsatz von Wasserstoff im Verkehrsbereich
Die Wasserstoffstrategie sieht den Einsatz von Wasserstoff im Verkehrsbereich insbesondere in den Bereichen Luftfahrt sowie Schiffsverkehr und für Spezialanwendungen vor. Hierzu sollen u.a. die Forschungsaktivitäten verstärkt werden und die Produktion zum Einsatz von auf Wasserstoff und Strom basierten Kraftstoffen (E-Fuels) beschleunigt werden. Unterstützt werden ausdrücklich die Ziele der EU-Verordnung „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR) zum Ausbau der Wasserstoffbetankungsinfrastruktur. Eine darüber hinausgehende Zielformulierung ab 2027 soll geprüft werden. Zudem soll ein eigener Masterplan für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr entwickelt werden. Als Maßnahmen wird u.a. die Fortsetzung des Wasserstoffprogramms HyLand erwähnt, das Modellregionen unter Beteiligung zahlreicher Kommunen und kommunaler Unternehmen fördert. Auch ein dezentrales „Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff“ soll entstehen, um weitere Test- und Entwicklungsumgebungen zu schaffen.
Anmerkung
Die Fortschreibung der NWS ist zu begrüßen, da hier für mehr Klarheit gesorgt wird, was die Anwendungen, Rahmenbedingungen, und Ziele im Hinblick auf einen Wasserstoffhochlauf angeht.
Zwar wird laut NWS im Wärmebereich bis 2030 keine breite Anwendung gesehen, allerdings soll auch die Umnutzung von Gasverteilnetzen auf Wasserstoff sowie der Einsatz dezentraler H2-Kessel rechtlich und technisch ermöglicht werden. Das ist mit Blick auf eine technologieoffene Wärmewende zu begrüßen. Außerdem ist positiv, dass nun Wasserstoff, der auf Basis von Abfall- und Reststoffen erzeugt wird, sog. orangener Wasserstoff, in der Strategie berücksichtigt wird.
Die Planungen zum Einsatz von Wasserstoff im Bereich des Verkehrs fokussieren sich neben Luftfahrt und Schiffverkehr, insbesondere auf Spezialfahrzeuge. Hierbei sollten auch kommunale Einsatzzwecke stets mitbedacht, weiter erforscht und im tatsächlichen Betrieb in den Kommunen erprobt werden. Begrüßenswert ist die Fortsetzung des HyLand-Programms, das den Fokus auf regionale Wertschöpfungsketten unter Einbezug breiter Konsortien setzt. Gerade hierbei können neue Wirtschaftskreisläufe und Nutzungspotenziale in den Kommunen erschlossen werden.
Die Fortschreibung der Wasserstoffstrategie finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/230726-fortschreibung-nws.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Az.: 28.6.9-001/002 we