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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 631/2019 vom 12.11.2019
Bundeskabinett beschließt Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 den Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG) verabschiedet. Das Bundeskabinett verfolgt mit dem Gesetzentwurf das Ziel, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren.
Das Gesetz soll ein neues, einheitliches und auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zu ihrer Wärme- und Kälteversorgung bieten. Damit kommt die Bundesregierung einer Forderung des StGB NRW nach, der wiederholt eine Zusammenfassung der vorgenannten Regelungsbereiche in einem Gesetzeswerk gefordert hatte.
Inhaltlich sieht das GEG unter anderem ein neues gleichwertiges Nachweisverfahren für neue Wohngebäude vor, welches Bauherren und Planer erheblich entlasten soll. Mit dem sogenannten Modelgebäudeverfahren können in Zukunft Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen erforderlich sind. Das GEG setzt zudem die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und integriert die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bleibt unverändert und wird nicht verschärft. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir zeitnah informieren.
Az.: 20.3.2-004/002 gr