Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 326/2019 vom 11.06.2019

Bundeskabinett beschließt Masterplan Stadtnatur

Das Bundeskabinett hat am 06. Juni 2019 den von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegten Masterplan Stadtnatur beschlossen. Er versteht sich als Beitrag für die integrierte Stadtentwicklung in Hinblick auf die vielfältigen Leistungen der Natur für das Leben im besiedelten Raum. Flächen sollen nach Möglichkeit multifunktional genutzt werden. Deshalb geht der Masterplan im Sinne der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt über den engen Arten- und Biotopschutz hinaus. Der Masterplan leistet auch einen Beitrag zur Umsetzung der EU-Strategie zur grünen Infrastruktur und der Deutschen Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels.

Mit insgesamt 26 Maßnahmen will die Bundesregierung die Kommunen dabei unterstützen, die Arten- und Biotopvielfalt in unseren Städten zu erhöhen. So sollen natürliche, grüne Lebensräume geschaffen werden, die nicht nur Pflanzen und Insekten nützen, sondern den Stadtbewohnern grüne Oasen der Erholung bieten.

Der Masterplan Stadtnatur unterstützt Kommunen dabei, natürliche Lebensräume zu schaffen. Das ist gut für die Artenvielfalt, aber auch für die Menschen in den Städten. Zu den Maßnahmen zählt unter anderem ein neuer Förderschwerpunkt Stadtnatur beim Bundesprogramm Biologische Vielfalt des BMU. Das Bundesnaturschutzgesetz soll geändert werden, um die kommunale Landschaftsplanung zu stärken.

Des Weiteren soll ein bundesweiter Wettbewerb für Insektenschutz in den Kommunen ausgelobt werden. Es soll mehr Ökologieschulungen und Informationsmaterial für Klein-, Haus- und Gemeinschaftsgärten geben und  die Arten- und Biotopvielfalt in den Städten soll weiter erforscht und kartiert werden.
Der Masterplan Stadtnatur kann auf der Internetseite des BMU herunter geladen werden unter www.bmu.de/DL2270 .

Anmerkung

Der Städte und Gemeindebund NRW hält den Beschluss des Bundeskabinetts, mehr Grünflächen in den Städten zu fördern, für einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Stadtklimas und zur Anpassung an den Klimawandel. Die Förderung von mehr Grün in unseren Städten und Gemeinden stellt gerade angesichts zunehmender Hitze- und Dürreperioden eine wichtige Ergänzung des bereits seit dem Jahre 2017 bestehenden und mit 50 Millionen Euro Bundesmitteln ausgestatteten Städtebauförderungsprogramms „Zukunft Stadtgrün“ dar.

Ein Mehr an Grün und Naturschutz in unseren Städten schützt neben dem Klima auch die vielfach vom Aussterben bedrohten Insekten und stärkt die Pflanzenvielfalt. Zudem erhöht eine Verbesserung der grünen Infrastruktur sowie die Anlage und die Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün – und Freiflächen die Lebens – und Wohnqualität in unseren Stadtquartieren und trägt zur gesellschaftlichen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger bei.

Az.: 20.1.4.12-001/004 gr

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