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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 598/2019 vom 12.11.2019
Bundeskabinett beschließt nationalen Emissionshandel
Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 den Gesetzentwurf für einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung ab dem Jahr 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr einführen. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen daher zukünftig beim Heizen und Autofahren einen Preis.
Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie sollen verpflichtet werden, für den Treibhausgasausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Dies geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf konkretisiert, wie das Emissionshandelssystem (EHS) ausgestaltet werden soll. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.
Bislang fehlte für Gebäudewärme und Verkehr ein wirksames Preissignal, das die CO2-Intensität durch den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen abbildet. Denn das europäische EHS gilt nicht für diese beiden Sektoren. Der neue CO2-Preis soll folglich klimaschädliches Heizen und Autofahren in Zukunft teurer machen. Gleichzeitig sollen Anreize gesetzt werden, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen.
Ab 2021 gilt für fünf Jahre ein Festpreis: Er startet mit 10 Euro pro Ton-ne CO2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro pro Tonne. Eine Doppelbelastung für Industrieanlagen, die bereits Teil des europäischen EHS sind, schließt die Bundesregierung dauerhaft aus. Für betroffene Unternehmen soll es Kompensationen sowie weitere Entlastungen geben. Nach der fünfjährigen Einführungsphase müssen Verschmutzungsrechte ab dem Jahr 2026 per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Der Preis bildet sich sodann am Markt, je nach Angebot und Nachfrage. Er soll mindestens 35 Euro pro Tonne CO2 und höchstens 60 Euro pro Tonne CO2 betragen.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die zusätzlichen Einnahmen in Maßnahmen des Klimaschutzprogramms zu investieren. Weitere Einnahmen sollen als Entlastung für höhere Kosten an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Die Beschlüsse des Bundeskabinetts zielen grundsätzlich in die richtige Richtung. Eine wirksame CO2-Bepreisung und ein ausgeweiteter Zertifikatehandel sind unverzichtbar, um eine Lenkungswirkung beim Klimaschutz zu erzielen. Wenn der Preis für Benzin und Diesel sich verteuern und zusätzlich Verschmutzungsrechte vom Handel erworben werden müssen, ist dies ein wichtiger Ansatz, um den CO2-Ausstoß langfristig zu verringern.
Kritisch zu hinterfragen ist, dass der beschlossene BEHG-Entwurf bei gerade einmal 23 Paragrafen 13 Verordnungsermächtigungen beinhaltet. Insoweit bleiben vielen Einzelfragen offen und die Transparenz der beabsichtigten Regelungen wird in Frage gestellt. Aus kommunaler Sicht ist zudem zu kritisieren, dass der vorliegende Gesetzentwurf dazu führen könnte, dass für die Erzeugung und Nutzung von Klär-, Faul- und Deponiegas sowie brennwerthaltigen Abfällen Zertifikate erworben werden müssten. Derartige Erzeugnisse entstehen bei der Abfall- und Abwasserentsorgung im kommunalen Bereich. Es wäre kontraproduktiv, wenn die nachhaltige kommunale Nutzung derartiger Energieerzeugnisse, die maßgeblich zum Klimaschutz beitragen, zukünftig einer CO2-Bepreisung unterstellt würde. Die genannten Erzeugnisse sollten daher vom Emissionshandel ausgenommen werden.
Az.: 23.1.8-004/001 gr