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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 837/2004 vom 22.10.2004
Bundeskabinett beschließt neues Pfandbriefrecht
Das Bundeskabinett hat am 13. Oktober 2004 beschlossen, das Pfandbriefrecht neu zu regeln. Das Pfandbriefgesetz sieht unter anderem die grundsätzliche Berechtigung aller Sparkassen und privaten Kreditinstitute vor, Pfandbriefe herauszugeben, wenn sie sich bestimmten Regeln unterwerfen. Bisher war dies nur Hypothekenbanken als so genannte Realkreditinstitute oder Landesbanken vorbehalten. Durch die geplante Öffnung auf alle geeigneten Kreditinstitute wird die Modernisierung des Pfandbriefgeschäfts fortgesetzt. Mit dem Kabinettsbeschluss ist ein weiterer wesentlicher Schritt zur Reform des Pfandbriefsrechts erfolgt, da das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Das neue Pfandbriefgesetz hat auch Auswirkungen auf Städte und Gemeinden, soweit sie unmittelbar bzw. mittelbar Anstaltsträger oder Anteilseigner von Sparkassen und Landesbanken sind.
Der DStGB hatte zusammen mit der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände zu einem erneuten Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein neues Pfandbriefgesetz Stellung genommen. In der Folge wurde die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach der Senkung des geforderten Kernkapitals bei Pfandbriefemissionen aufgenommen, die sich jetzt auch in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf wieder findet. Außerdem wurde auch der Einwand berücksichtigt, die Deckung öffentlicher Pfandbriefe durch Forderungen zu erweitern, welche durch das Haftungsinstitut der Gewährträgerhaftung abgesichert sind.
Der Entwurf für das Pfandbriefgesetz ist im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Gesetzentwuerfe/Arbeitsfassungen-.902.27016/Gesetze/Entwurf-eines-Gesetzes-zur-Neu...htm abrufbar.
Erlaubnisvoraussetzungen für die Ausgabe von Pfandbriefen sind unter anderem:
- ein Kernkapital der Herausgeber ("Emittenten") von mindestens 25 Millionen Euro,
- die Absicht des Emittenten, das Pfandbriefgeschäft nachhaltig zu betreiben,
- der Nachweis, dass der Emittent über geeignete Regelungen und Instrumente zur Steuerung auch der spezifischen Risiken des Pfandbriefgeschäfts verfügt und
- die Erlaubnis zur Pfandbriefbegebung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Ein Pfandbrief ist ein festverzinsliches Wertpapier, das - derzeit - von einer Hypothekenbank oder Landesbank ausgegeben wird. Der Pfandbrief gilt als besonders sicher, da er mittelbar durch ein Grundpfandrecht (auf ein Grundstück) oder durch Forderungen gegen die öffentliche Hand gesichert ist. Der Pfandbrief ist ein weltweit gefragtes Anlageinstrument. Der deutsche Pfandbrief ist ein Vorzeigemodell an internationalen Finanzmärkten. Es ermöglicht denjenigen, die den Pfandbrief begeben, eine günstige Finanzierung und ist so von großer Bedeutung für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Über ein Drittel der in Deutschland ausgegebenen festverzinslichen Wertpapiere sind Pfandbriefe.
Az.: IV/1 961-00