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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 711/2015 vom 06.11.2015
Bundeskabinett beschließt Wohngeld- und Mietenbericht
Auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett am 28.10.2015 den „Wohngeld- und Mietenbericht 2014“ beschlossen. Nach dem Wohngeldgesetz hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre über die Durchführung des Wohngeldgesetzes und über die Entwicklung der Mieten zu berichten.
Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung des Wohngeldes und der Mieten für Wohnraum im Zeitraum 2011 bis 2014. So kam es in deutschen Groß- und Universitätsstädten im letzten Jahr zu deutlichen Mietsteigerungen. Vor allem für Menschen mit geringen Einkommen ist es deshalb schwierig, dort eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Von der Wohngeldreform werden ab 2016 rund 870.000 einkommensschwache Haushalte profitieren. Darunter sind rund 320.000 Haushalte, die durch die Reform neu oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Von diesen werden rund 90.000 Haushalte von der Grundsicherung ins Wohngeld wechseln. Die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern werden dadurch 2016 auf rund 1,5 Mrd. Euro steigen.
Wie der Bericht weiter zeigt, konnten 2014 zwar mehr neue Wohnungen fertiggestellt werden. Trotzdem lag die Anzahl noch immer unter dem Bedarf. Das Bundesbauministerium strebt deshalb — wie auch vom Städte- und Gemeindebund gefordert — eine stärkere Förderung für den Wohnungsneubau an.
Bewährt hat sich auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Damit konnte die energetische Sanierung von über 4 Millionen Wohnungen gefördert werden, wodurch sich seit 2006 acht Millionen Tonnen an Kohlendioxid einsparen ließen und jährlich über 300.000 Arbeitsplätze in Mittelstand und Handwerk gesichert oder geschaffen wurden.
Die Bruttokaltmiete — die Summe aus der Nettokaltmiete und kalten Betriebskosten — betrug 2014 laut Bericht im Bundesdurchschnitt 7,10 Euro je Quadratmeter und Monat. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung entspricht dies einer Bruttokaltmiete von knapp 500 Euro. Die warmen Nebenkosten (Kosten für Heizung und Warmwasser) betrugen 1,50 Euro je Quadratmeter und Monat.
Der Bericht kann unter www.bmub.bund.de/P3068 abgerufen werden.
Az.: II/1 20.4.2.4-002