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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 622/2019 vom 20.11.2019
Bundeskabinett beschließt Wohngelderhöhung
Das Bundeskabinett hat am 13. November 2019 einen Gesetzentwurf zur Wohngelderhöhung beschlossen. Dies teilte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit. Vorgesehen ist eine Erhöhung des Wohngeldvolumens um 10 Prozent ab dem Jahr 2021. Damit sollen die Empfänger bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung entlastet und ein Punkt aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umgesetzt werden.
Laut BMI soll die Entlastung in Form einer CO2-Komponente erfolgen und nach der Haushaltsgröße gestaffelt werden. Die CO2-Komponente werde dabei als Zuschlag zur Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen und bewirke so ein höheres Wohngeld. Dies führe im Jahr 2021 für einen Zwei-Personen-Haushalt zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 12 Euro pro Monat. Von der Entlastung bei der CO2-Bepreisung würden im Jahr 2021 rund 665.000 Haushalte profitieren. Neben den bisherigen Wohngeldhausalten seien darunter rund 35.000 Haushalte, die durch die Wohngelderhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld erhielten.
Anmerkung des StGB NRW
Der Gesetzentwurf soll nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, da die zusätzlichen Wohngeldausgaben ab 2021 in Höhe von jährlich 120 Millionen Euro von Bund und Ländern je zur Hälfte finanziert werden. Insgesamt würden sich die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern nach der geplanten Wohngelderhöhung im Jahr 2021 auf rund 1,31 Milliarden Euro belaufen. Die neuen Regelungen sollen am 01. Januar 2021 in Kraft treten und sind aus kommunaler Sicht zu begrüßen.
Az.: 20.4.2.4-003/001