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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 54/2022 vom 28.01.2022
Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung im Abfallbereich
Das Bundeskartellamt hat am 19.01.2022 mitgeteilt, dass es im Entsorgungsbereich eine weitere Sektoruntersuchung einleitet. Gegenstand der Sektoruntersuchung ist die Prüfung, ob die Rethmann-Gruppe (Remondis) verpflichtet werden kann, künftig die Übernahme kleiner Unternehmen der Behörde zur Prüfung vorlegen zu müssen.
Der in der letzten Novelle eingeführte § 39a GWB erlaubt es dem Bundeskartellamt, Unternehmen dazu zu verpflichten, auch Übernahmen von kleineren Unternehmen, das heißt unterhalb der normal geltenden Umsatzschwellen, in bestimmten Wirtschaftszweigen anzumelden. Die Fusionskontrolle greift grundsätzlich erst, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielen, also eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung gegeben ist. Gerade im Entsorgungsbereich hat das dazu geführt, dass kleinere Entsorgungsunternehmen von großen Konkurrenten aufgekauft wurden, ohne dass ein Fusionskontrollverfahren durchgeführt werden konnten.
Voraussetzung für die Anwendung der neuen Vorschrift ist, dass der Erwerber einen bundesweiten Anteil von mehr als 15 Prozent der Umsätze in den betroffenen Wirtschaftszweigen erreicht, das Zielunternehmen im letzten Geschäftsjahr Umsatzerlöse von mindestens zwei Mio. Euro und mindestens zwei Drittel der Gesamtumsätze in Deutschland erzielt hat sowie objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch künftige Zusammenschlüsse der wirksame Wettbewerb im Inland erheblich behindert werden könnte. Außerdem muss das Bundeskartellamt zuvor auf einem der betroffenen Wirtschaftszweige eine aktuelle Sektoruntersuchung durchgeführt haben. Eine solche habe das Bundeskartellamt nun im Bereich Haushaltsabfälle eingeleitet.
Die jetzige Untersuchung soll die bereits vorliegenden Erkenntnisse aus der am 21.12.2021 veröffentlichten Sektoruntersuchung Haushaltsabfälle sowie Ermittlungen aus verschiedenen Zusammenschlussvorhaben der letzten Jahre in Teilen aktualisieren und bezüglich der Voraussetzungen des § 39a GWB konkretisieren. Die bisherigen Erkenntnisse zeigten, dass die Rethmann-Gruppe vor allem bei der Erfassung verschiedener Sorten von Haushaltsabfällen sowie der Aufbereitung von haushaltsnahen Verpackungen aus Glas bundesweit mit weitem Abstand vor ihren jeweiligen Wettbewerbern zu den marktführenden Anbietern gehört. Insbesondere bei der Erfassung von Haushaltsabfällen habe die Anzahl der Wettbewerber in den Jahren 2014 bis 2018 kontinuierlich abgenommen. In diesem Zeitraum sei es keinem Wettbewerber gelungen, den Abstand zum Marktführer in nennenswertem Umfang aufzuholen.
Das Bundeskartellamt wird nun zunächst die 15 wichtigsten Wettbewerber in den Bereichen Haushaltsmüll, Restmüll, Biomüll und PPK (Papier, Pappe, Karton) befragen. Außerdem nimmt es die Bereiche Verpackung und Glasaufbereitung in den Blick.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Die angekündigte Sektoruntersuchung im Abfallbereich durch das Bundeskartellamt ist zu begrüßen. Der Entsorgungsbereich ist von regionalen Märkten geprägt, auf denen die Städte und Gemeinden als Marktgegenseite oft wenig Auswahl haben. Ein stückweites Aufkaufen von kleineren Wettbewerbern kann zu einem strukturellen Wettbewerbsproblem und im Ergebnis zu Monopol- und Oligopolstrukturen führen. Nicht nur aus kommunaler Sicht ist ein ausgeprägter Wettbewerb in der Entsorgungsbranche zielführender.
Az.: 25.0.2.1-011/006 gr