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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 529/2013 vom 16.07.2013
Bundeskartellamt über Trend zur Rekommunalisierung
Das Bundeskartellamt hat seinen Tätigkeitsbericht über wettbewerbs- und vergaberechtliche Entwicklungen aus 2011/2012 vorgelegt. Untersucht wurden dabei u.a. die wettbewerbspolitischen und kartellrechtlichen Entwicklungen in den Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge. Bei der Wasserversorgung und den Stromnetzen sei ein Trend zur Rekommunalisierung zu verzeichnen, der aus wettbewerblicher Sicht als fragwürdig einzustufen sei.
Das Bundeskartellamt übt zudem Kritik an der Ausgestaltung der Energiewende. Das Wettbewerbsprinzip bleibe hier bislang unberücksichtigt. Die Bundesregierung teilt in ihrer Stellungnahme die Einschätzung des Bundeskartellamtes vom Grundsatz her, hebt jedoch gleichzeitig die Bedeutung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung hervor. Aus kommunaler Sicht stoßen die Ausführungen des Bundeskartellamtes auf deutliche Kritik. Die Entscheidung für eine Rekommunalisierung bedarf einer sorgfältigen, nachvollziehbaren Prüfung der Kommune, damit vor Ort die jeweils günstigste Lösung für die Bürgerinnen und Bürger gefunden werden kann.
Der vollständige Bericht des Bundeskartellamts und die Stellungnahme der Bundesregierung ist unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/publikationen/Taetigkeitsbericht.php abrufbar.
Die wesentlichen Aussagen des Bundeskartellamtes und der Bundesregierung sowie die kritische Einschätzung aus kommunaler Sicht sind im StGB NRW-Internet/Mitgliederbereich für StGB NRW-Mitgliedskommunen unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft unter dem Vermerk „Bundeskartellamt sieht Trend zur Rekommunalisierung als fragwürdig an“ abrufbar.
Az.: II/3 818-00