Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 667/2016 vom 26.09.2016

Bundeskartellamt vor Sektoruntersuchung Haushaltsabfälle

Im Herbst 2016 will das Bundeskartellamt eine seit längerem vorbereitete Sektoruntersuchung in der Abfallwirtschaft durchführen. Anlässlich großer Preisunterschiede bei der Abfallentsorgung will das Bundeskartellamt untersuchen, ob der Wettbewerb bei der Er-fassung von Haushaltsabfällen im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Entsorger und bei der Entsorgung von Verpackungen im Auftrag der dualen Systeme noch funktioniert.

Das Bundeskartellamt zweifelt nach Medienberichten daran, dass sich die unterschiedlichen Gebühren bei der Entsorgung von Haushaltsabfällen allein mit abweichenden Standortbedingungen erklären lassen. Zwar sind seit der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) des Jahres 2013 öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge wie auch die Müllgebühr von einer Kontrolle des Bundeskartellamts ausgenommen; das Bundeskartellamt ist jedoch der Meinung, dass man privatrechtliche Preise und öffentlich-rechtliche Gebühren nicht nach unterschiedlichen Maßstäben bewerten könne. Die Kontrolle durch die Kommunalaufsicht hält das Bundeskartellamt für nicht ausreichend.

Das Bundeskartellamt beabsichtigt, insbesondere den immer kleiner werdenden Wettbewerb bei der Vergabe der Abfuhr von Hausmüll und Wertstoffen zu überprüfen. Durch eine wachsende Konzentration im Entsorgungssektor wird die Bewerberanzahl bei Vergabeverfahren immer geringer, teilweise nehmen nur noch ein bis zwei Bewerber an dem Verfahren teil.

Im Rahmen der Aufträge der dualen Systeme bei der Abfuhr von Glas und Leichtverpackungen will das Bundeskartellamt insbesondere die Laufzeiten der Verträge zu untersuchen. Bisher waren kurze Vertragslaufzeiten von drei Jahren als angemessen akzeptiert worden. Nunmehr soll gegebenenfalls zwischen den verschiedenen Fraktionen unterschieden werden. So hält das Bundeskartellamt beispielsweise bei der Entsorgung von Glas auch längere Vertragslaufzeiten — insbesondere für kleinere Wettbewerber — für denkbar.

Anmerkung

Hinsichtlich der Ankündigung der Sektorenuntersuchung ist klarzustellen, dass nicht die kommunalen Abfallgebühren durch das Bundeskartellamt überprüft werden, sondern die wettbewerbliche Wirksamkeit der Ausschreibungen betrachtet werden sollen.

Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die von Kommune zu Kommune unterschiedliche Höhe der Abfallgebühr  auf unterschiedliche Leistungsspektren der Kommunen im Entsorgungsbereich zurückzuführen ist. Die Berechnung der Abfallgebühren wird auf Grundlage von kommunalen Gebührensatzungen durchgeführt und kalkuliert die unterschiedlichen Faktoren vor Ort ein. Neben einem unterschiedlichen Leistungsumfang sind hier auch kürzere oder längere Abholintervalle oder unterschiedliche Anfahrtswege bei der Abfallentsorgung bei der Bewertung der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

Az.: 25.0.7-001/002 gr

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