Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 283/2012 vom 14.05.2012

Bundeskartellamt zu Wettbewerb und Gaskonzessionsabgaben an Stadtwerke

Das Bundeskartellamt hat in einem Bericht über Gaskonzessionen und die Auswirkungen von Konzessionsabgaben auf den Wettbewerb um Endkunden veröffentlicht. Nach dem Bericht erheben über 20 Prozent der Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft von neuen Gaslieferanten überhöhte Konzessionsabgaben und erhöhen damit die Kosten der Wettbewerber bei der Belieferung von Haushaltskunden künstlich.

Hintergrund

Der Untersuchung geht ein Musterverfahren des Bundeskartellamtes gegen den kommunalen Gasversorger GAG Ahrensburg aus dem Jahr 2009 voraus. In dem Verfahren hat das Bundeskartellamt die missbräuchliche Erhebung überhöhter Konzessionsabgaben untersagt und die Rückerstattung verfügt. Das Verfahren ist derzeit noch beim BGH anhängig (vgl. dazu Mitteilungen StGB NRW 27/2012).

Das Bundeskartellamt nahm dies zum Anlass insgesamt rund 7.500 Gaskonzessionsverträge auf der Verteilnetzebene in Deutschland zu überprüfen und startete eine Datenabfrage zu Berechnungsmethoden in Durchleistungsfällen, Laufzeit und Höhe der angesetzten Konzessionsabgabe von insgesamt rund 700 Netzbetreibern. Ca. 70 der Datenabfragen wurden dabei durch einen Erlass von Auskunftsbeschlüssen erwirkt.

Ergebnis

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass über 20% der kommunalen Stadtwerke zu Unrecht die höhere, für die Belieferung von Sondervertragskunden in Anschlag zu bringende, Konzessionsabgabe von neuen Gaslieferanten erheben. Dieses Verhalten sei im Hinblick auf die Tatsache, dass neue Gaslieferanten zumeist nicht Grundversorger seien und ihren Kunden daher nur über Sonderverträge beliefern können, als kartellrechtswidrig einzustufen.

Das Verhalten der Stadtwerke, stark überhöhte Konzessionsabgaben zu verlangen, führe zu einer geringeren Wechselquote bei Gas-Haushaltskunden. Dies beschränke den Wettbewerb um den Endkunden und behindere den Markteintritt für neue Gaslieferanten.

Die Untersuchung kommt daneben zu dem Schluss, dass auch bei einer zulässigen Konzessionsabgabenerhebung die Wechselquote bei kommunalen Gasversorgern im Vergleich zu privaten Gasversorgern niedriger ist. Begründet wird diese mit der höheren Kundenbindungsquote.

Der vollständige Bericht des Bundeskartellamtes ist unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/2012-04-30_Untersuchung_Gas_Konzessionsabgaben-neu.pdf abrufbar.

Az.: II/3 811-00/1

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