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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 352/2009 vom 04.06.2009
Bundeskinderschutzgesetz gescheitert
Am 25.05.2009 fand zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) eine Sachverständigenanhörung im zuständigen Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Zahlreiche Sachverständige kritisierten den Gesetzentwurf, da er den fachlichen Herausforderungen eines effektiven Kinderschutzes nicht gerecht werde. Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände lehnte den Gesetzentwurf ab. In ihrer Stellungnahme hob sie hervor, dass die Städte, Kreise und Gemeinden grundsätzlich alle Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlung und Vernachlässigung dienen, unterstützen. Gerade vor dem Hintergrund dramatischer Fälle von Kindesvernachlässigung und Misshandlung hätten die Kommunen in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen und mit konkreten Maßnahmen den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verstärkt. Hervorzuheben seien an dieser Stelle von Jugendämtern entwickelte Kinderschutzkonzeptionen sowie Kooperationsnetzwerke zwischen verschiedenen Akteuren, die insgesamt zu einem besseren und wirksameren Kinderschutz beitragen würden.
Die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Änderung des § 8 a SGB VIII, mit der insbesondere eine gesetzliche Regelverpflichtung zur Durchführung von Hausbesuchen eingeführt werden soll, würde von den kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt. In Umsetzung dieser Vorschrift hätten die Jugendämter in zum Teil sehr aufwändigen Verfahrensprozessen Vereinbarungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten abgeschlossen. Der begonnene Verständigungs- und Qualifizierungsprozess werde weiter ausgebaut, die Vereinbarungen würden umgesetzt, ein laufender Prozess, der zu einer Verbesserung des Kinderschutzes beitrage. Eine erneute Änderung des § 8 a SGB VIII würde diesen Prozess behindern statt ihn zu fördern. Abschließend wurde empfohlen, den vorgelegten Gesetzentwurf in dieser Form nicht zu verabschieden. Die Jugendämter vor Ort müssten im Rahmen ihrer fachlichen Arbeit vor Ort selbst entscheiden können, wann sie welches Instrument zum Schutz von Kindern einsetzen. Die Einschätzung der Gefährdungslage von Kindern könne der Gesetzgeber den Jugendämtern nicht abnehmen.
Mit Presseerklärung vom 27.05.2009 erklärte die SPD-Bundestagsfraktion, dass der Gesetzentwurf umfassend überarbeitet werden müsse. Dies sei in der verbleibenden Zeit bis zum Ende der Legislatur nicht mehr möglich. Von daher ist davon auszugehen, dass das Kinderschutzgesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden wird.
Az.: III/2 717