Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 115/2013 vom 26.02.2013

Bundesministerien Wirtschaft und Umwelt zur Strompreissicherung

Auf dem ersten Treffen des Bund-Länder-Gesprächskreises zur EEG-Reform haben Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler einen gemeinsamen Vorschlag zur Dämpfung der Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien vorgestellt. In dem gemeinsamen Eckpunktepapier der Minister ist vorgesehen, bei der EEG-Förderung knapp 2 Mrd. Euro bis zum Jahr 2014 einzusparen.

Die Kürzungen sollen Neuanlagen betreffen, die nach dem August 2013 ans Netz gehen, aber auch alle Bestandsanlagen, die einmalig 1,5 Prozent weniger Förderung erhalten sollen. Ziel ist es, dass die Umlage für die Förderung nach dem EEG im kommenden Jahr nicht steigt, sondern auf dem aktuellen Niveau von 5,27 ct/Kwh bleibt. Zudem soll die Umlage in den Folgejahren nur um höchstens 2,5 Prozent steigen. Dazu sollen auch Ausnahmen für die Industrie gestrichen werden. Inhalt der Einigung im Einzelnen:

  • Vergütungskürzungen im Bereich Windkraft und Photovoltaik
    • Neue Anlagen sollen ab dem 1. August 2013 in den ersten 5 Monaten nach Anschluss nur den (in der Regel niedrigeren) Marktwert als Förderung erhalten. Das soll 500 Mio. Euro einbringen. Davon ausgenommen werden sollen Photovoltaikanlagen. Zudem soll die Vergütung, die ab dem sechsten Monat gezahlt wird, für Neuanlagen reduziert werden.
    • Für Windenergieanlagen an Land soll die Anfangsvergütung von heute 9 auf 8 ct/kWh gesenkt werden. Der Bonus für die Modernisierung von Anlagen und Systemdienstleistungen zur Netzstabilisierung soll gestrichen werden.
    • Bei Photovoltaikanlagen soll es bei den bisher vereinbarten Kürzungsschritten bleiben.
    • Für die übrigen EE-Anlagen soll ab August 2013 die Vergütung einmalig in Höhe von 4 Prozent abgesenkt werden. Zusammen soll das die Kosten um mindestens 100 Mio. Euro reduzieren.
  • Kürzung und Änderung der Direktvermarktung
    • Landwirten soll der Bonus gestrichen werden, den sie für den Einsatz von Gülle in der Biogaserzeugung erhalten. Dies soll auch Anlagen betreffen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommen wurden und den Stromkunden 150 Mio. Euro Umlagekosten ersparen.
    • Für alle bestehenden Anlagen soll die Förderung nächstes Jahr pauschal um 1,5 Prozent oder 350 Mio. Euro abgesenkt werden. Das soll für alle Anlagen gelten, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb genommen worden sind. Das soll 60 Mio. Euro einbringen.
  • Wegfall der Privilegierung von Eigenerzeugung und Selbstverbrauch
    • Es soll eine Mindest-Umlage für alle Anlagen eingeführt werden, ausgenommen sind Anlagen mit weniger als 2000 kWh sowie Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
  • Weniger Befreiungen für energieintensive Unternehmen
    • Mit 700 Mio. Euro soll die Wirtschaft den größten Beitrag zur Kürzung beisteuern. In dem Umfang werden Ausnahmen gestrichen, die energieintensiv produzierende Betriebe bisher geltend machen konnten. Die Mindestumlage der Betriebe soll angehoben werden.

Die Änderungen sollen nach den Planungen der Minister bereits zum 1. August 2013 in Kraft treten. Allerdings fand das Konzept nicht die Zustimmung der in der Mehrheit rot-grün geführten Bundesländer. Deshalb soll jetzt eine Arbeitsgruppe bis zum 21. März einen Kompromiss aushandeln. An diesem Datum trifft sich Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Energiegipfel mit den Ministerpräsidenten der Länder. Der gemeinsame Vorschlag der Bundesminister Altmaier und Rösler „Energiewende sichern — Kosten begrenzen“ ist im Internet unter folgendem Link abrufbar: http://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Erneuerbare_Energien/20130213_Eckpunktepapier_Strompreissicherung_bf.pdf .

Az.: II/3 811-00/8

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