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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 310/2019 vom 25.06.2019
Fahrradfreundliche StVO-Novelle angekündigt
Mit einer Überarbeitung der StVO sollen mehr Menschen auf das Rad umsteigen. Nachdem bereits die Verkehrsministerkonferenz im April ihre Vorschläge für eine Stärkung des Radverkehrs eingebracht hatte, legte das BMVI nun zwölf Maßnahmen vor, die im Einzelnen einsehbar sind unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/SocialMedia/Youtube/public/2019/06/Ich-bin-Verkehrsminister-und-damit-auch-Fahrradminister_jQmuZaMugg4.html
Die Änderungsverordnung soll noch im Sommer in die Ressortabstimmung und in die Länder- und Verbändeanhörung gehen.
Die vom BMVI vorgelegten Maßnahmen stellen einen wichtigen Schritt zu mehr Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum dar. Bislang fehlen den Kommunen weitergehende und zeitgemäße Handlungsspielräume, um den Radverkehr sicherer zu gestalten und insgesamt zu stärken. Die Vorschläge können daher die Ausgestaltung einer guten und sicheren Radinfrastruktur vor Ort befördern.
Gerade die Vor-Ort-Erfahrung der Straßenverkehrsbehörden ist unabdingbar, um je nach lokalen Rahmenbedingungen vorgeschlagene Regelungen wie Grünpfeile oder Fahrradzonen einzusetzen. Maßnahmen wie das generelle Halteverbot auf Schutzstreifen, ein Mindestüberholabstand oder Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Rechtsabbiegen erhöhen die Verkehrssicherheit für die Radfahrenden.
Zu begrüßen ist zudem der Vorschlag einer Innovationsklausel, die Modellprojekte in den Kommunen erleichtern könnte. Bislang sind die Handlungsspielräume hier begrenzt, da es einer gesteigerten Gefahrenlage bedarf, um Verkehrsversuche zu ermöglichen. Durch Abschaffung dieser Regelung, könnten die Kommunen künftig neue Wege beschreiten, um den Radverkehr vor Ort zu stärken.
Bestehende Herausforderungen bleiben die Kontrollen der Ordnungsbehörden vor Ort, beispielsweise von Halte- und Parkverboten, sowie die Schaffung besserer Radinfrastruktur in den Städten und Gemeinden insgesamt. Mit der Zulassung der Elektro-Tretroller werden Radwege zudem künftig zusätzlich in Anspruch genommen. Bei der Finanzierung der Verkehrswende brauchen die Kommunen daher umfangreiche Unterstützung des Bundes und der Länder, beispielsweise durch den Ausbau der Radinfrastruktur an Bundes- und Landesstraßen und eine Verstetigung der Bundesförderung.
Az.: 33.1.2-002/003