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StGB NRW-Mitteilung 831/2004 vom 15.11.2004
Bundesmittel zugunsten von Feuerwehren
Nach Informationen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sind in den ersten Entwürfen zum Bundeshaushalt 2005 bereits angekündigte Mittel für die Feuerwehren in späteren Fassungen zusammengestrichen worden, so daß den Feuerwehren z.B. bereits angekündigte 30 ABC-Erkundungsfahrzeuge und 32 Dekontaminations-Lkw nicht zur Verfügung gestellt werden. Demgegenüber wurden für die Bundesanstalt THW nach den Haushaltsplänen kräftige Zuwachsraten bei den Verpflichtungsermächtigungen zum Erwerb von Fahrzeugen vorgesehen: Sie sollen von 9.350 T€ (2003) über 16.016 T€ (2004) auf 17.515 T€ (2005) steigen. Auch die BBK-Ausgaben von 73.715 T€ (2004) sollen auf 83.194 T€ (2005) steigen, so daß der Bund Bundeseinrichtungen einseitig mit erheblich mehr Mitteln ausstattet. Die Feuerwehren tragen mit ihren Mittelkürzungen also nicht ihren Anteil an globalen Ausgabekürzungen, sondern werden vielmehr strukturell deutlich schlechter gestellt.
Der DStGB hat in einem Schreiben an den Bundesinnenminister Schily darauf hingewiesen, daß diese Schwerpunktverschiebung eindeutig den Erfordernissen der Vorsorge für immer wahrscheinlicher werdende Fälle von Großschadensereignissen widerspricht. Diese verlangen gerade vor Ort nach einem schnellen Einsatz der Feuerwehren. Diese Maßnahmen stehen auch im Widerspruch zu Ankündigungen, wonach bei Ausstattung der Sicherheitskräfte auf Bundes- wie auch auf Landesebene die Mittelverteilung im Verhältnis zu dem jeweiligen Gefährdungspotential erfolgen soll. Da demnächst mit der Vorlage entsprechender Gefährdungsanalysen zu rechnen ist, muß der Bundeshaushalt die Mittel vorhalten, um eine entsprechende Verteilung zu gewährleisten.
Az.: I 145-00