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StGB NRW-Mitteilung 18/2014 vom 21.01.2014
Bundesnetzagentur bestätigt Netzentwicklungspläne 2013
Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2013 sowie den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2013 bestätigt. Gleichzeitig hat sie den überarbeiteten Umweltbericht veröffentlicht, der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der darin enthaltenen Maßnahmen bewertet. 56 von 90 durch die Übertragungsnetzbetreiber im Entwurf des NEP Strom 2013 vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausbau und Verstärkung der Stromnetze wurden darin bestätigt. Im Vergleich zum NEP Strom 2012 sind es deutlich mehr netzverstärkende Maßnahmen in bestehenden Trassen.
Ausgangspunkt für die abschließende Prüfung der Bundesnetzagentur waren die Entwürfe der Netzentwicklungspläne Strom und Wind-Offshore 2013 der vier Übertragungsnetzbetreiber vom März 2013 (StGB NRW-Mitteilung 204/2013 vom 12.03.2013). Darin wurde ein Bedarf an 90 Netzausbau- und Optimierungsmaßnahmen ermittelt, von denen die Bundesnetzagentur nun 56 bestätigt hat. Von den Maßnahmen erfasst sind auch die erforderlichen Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See, die mit dem O-NEP 2013 erstmalig erfolgte. Von den zehn beantragten Offshore-Anbindungsleitungen wurden acht bestätigt. Zusammen mit den Netzentwicklungsplänen wurde der überarbeitete Umweltbericht veröffentlicht. Dieser ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der im NEP Strom 2013 und O-NEP 2013 enthaltenen Maßnahmen.
Im Vergleich zum NEP Strom des Vorjahres wurden nun deutlich mehr netzverstärkende Maßnahmen in bestehenden Trassen bestätigt. Dabei kommt der Grundsatz zum Tragen, dass erst alle Möglichkeiten zur Netzverstärkung oder -optimierung ausgeschöpft werden sollen, bevor der Neubau von Stromtrassen in Betracht kommt. Der bestätigte NEP Strom 2013 umfasst rund 2.800 km an Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in Bestandstrassen und rund 2.650 km an kompletten Neubautrassen. Laut der Bundesnetzagentur wurde bei der Überprüfung im Ergebnis der Großteil der Vorhaben bestätigt, die bereits im Bundesbedarfsplangesetz festgeschrieben sind. Das Bundesbedarfsplangesetz basiert auf der Ermittlung des notwendigen Netzausbaubedarfs des bestätigten NEP 2012 und ist Grundlage für die nun anstehenden konkreten Planungsverfahren.
Die den Netzentwicklungsplänen 2013 zugrundeliegende Bedarfsermittlung zum Ausbau des Höchstspannungsnetzes und die Erstellung des Umweltberichts gingen einher mit einer achtwöchigen Konsultation, in der sich die Öffentlichkeit zu den geplanten Vorhaben äußern konnte. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung gingen mehr als 7.000 Stellungnahmen ein, die in die Überprüfung durch die Bundesnetzagentur eingeflossen sind. Ein Großteil der Stellungnahmen betrafen laut der Bundesnetzagentur insbesondere die Ausbauvorhaben Kreis Segeberg - Goldshöfe, Emden/Ost - Osterath, Osterath - Philippsburg, Kiel - Göhl, Lauchstädt - Meitingen sowie Raitersaich - Ludersheim.
Die Netzentwicklungspläne 2013 basieren auf Ausbauszenarien für die verschiedenen Energieträger. Sie spiegeln daher noch nicht die veränderten energiepolitischen Zielsetzungen aus dem Koalitionsvertrag wieder, z. B. die angepassten Ziele beim Offshore-Ausbau. Entsprechende Anpassungen werden im Zuge der Erarbeitung und Konsultation der Netzentwicklungspläne 2014 berücksichtigt. Laut dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, folgt in Kürze die Fortsetzung der Netzausbauplanung. Die ersten Anträge auf Bundesfachplanung sollen demnach in Kürze gestellt werden.
Der NEP Strom 2013, der O-NEP 2013 sowie der überarbeitete Umweltbericht und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Netzausbau unter www.netzausbau.de/nep-ub2 zu finden.
Az.: II/3 811-00/9