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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 144/2018 vom 30.01.2018
Bundesnetzagentur bestätigt Netzentwicklungsplan
Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan und den Offshore-Netzentwicklungsplan Strom 2017-2030 bestätigt. Zu den darin enthaltenen Projekten hat sie außerdem einen Umweltbericht veröffentlicht. Alle Vorhaben, die im Bundesbedarfsplan enthalten sind, werden von der BNetzA weiterhin als erforderlich erachtet. Um den Umbau der Energieversorgung zu bewältigen, sei eine zügige Umsetzung der Vorhaben dringend erforderlich. Es wurden weiterhin kurzfristig realisierbare Maßnahmen bestätigt, die Netzengpässen entgegenwirken sollen, bis die großen Nord-Süd-Verbindungen fertiggestellt werden.
Die Bundesnetzagentur hat 96 der 165 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen bestätigt. Der Netzentwicklungsplan Strom 2017-2030 umfasst damit im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan knapp 1.000 zusätzliche Trassenkilometer, von denen der Großteil als Verstärkung bereits bestehender Verbindungen geplant ist. Von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagen und von der Bundesnetzagentur bestätigt wurden weitere schnell realisierbare Phasenschieber. Dabei handelt es sich um ortsfeste Anlagen, die eine gezieltere Steuerung des elektrischen Lastflusses im Übertragungsnetz erlauben und Netzengpässe verringern können.
Die Bundesnetzagentur schlägt darüber hinaus 16 neue Vorhaben zur Aufnahme in den Bundesbedarfsplan vor. Diese Vorhaben sind unabhängig von zukünftigen Weichenstellungen in jedem Falle notwendig und nachhaltig. Netztechnisch und mit Blick auf die Umweltauswirkungen sind bei den betroffenen Projekten jeweils verschiedene alternative Lösungen denkbar. Welche der Alternativen vorzugswürdig sind, wird zunächst vom Bundesgesetzgeber im Bundesbedarfsplan entschieden; in einem zweiten Schritt wird der konkrete Trassenverlauf in den Planungsverfahren festgelegt. Die Bundesnetzagentur stellt dem Bundestag die nach heutigem Stand verfügbaren Informationen ergebnisoffen zur Verfügung.
Umweltbericht mit Alternativprüfungen
Zusammen mit der Bestätigung der Netzentwicklungspläne hat die Bundesnetzagentur auch einen überarbeiteten Umweltbericht veröffentlicht. Er beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen der bestätigten Netzausbauprojekte. Der Umweltbericht enthält im Vergleich zu seinen Vorgängern mehr Prüfungen von Alternativen, sowohl zu den Netzentwicklungsplänen als Ganzem als auch zu einzelnen Maßnahmen. Durch den transparenten Vergleich von Alternativen können die Betroffenen vor Ort maßgebliche Unterschiede in den Auswirkungen der Alternativen erkennen und nachvollziehen.
Der Bedarfsermittlung und der Erstellung des Umweltberichts ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. Im Rahmen dieser Konsultation erhielt die Bundesnetzagentur über 15.000 Stellungnahmen. Sämtliche Stellungnahmen wurden inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente auf ihre Bedeutung für die Entscheidungsfindung geprüft. Die Bundesnetzagentur begleitete die Konsultation zudem mit Informationsveranstaltungen in fünf Städten in ganz Deutschland (s. Mitteilungsnotiz Nr. 471/2017 v. 21.08.2017).
Netzentwicklungsplan und Bundesbedarfsplan
Die bestätigten Netzentwicklungspläne können nach dem Energiewirtschaftsgesetz als Entwurf eines Bundesbedarfsplans dienen. Mit Erlass des Bundesbedarfsplans stellt der Gesetzgeber für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest. Bei seiner Entscheidung dient der Umweltbericht als weitere Erkenntnisquelle. Die vollständigen Dokumente und weitere Informationen zum Netzausbau sind zu finden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Aus kommunaler Sicht geht die Bundesnetzagentur mit dem nun bestätigten Netzentwicklungsplan den richtigen Weg, indem sie die Erforderlichkeit der Ertüchtigung des bestehenden Netzes anerkennt. Nur so können mittel- und langfristig die Kosten für den Redispatch gesenkt werden. Zu begrüßen ist die umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld der Bedarfsermittlung. Gerade der notwendige Ausbau des Übertragungsnetzes erfordert in besonderem Maße die Akzeptanz der Bevölkerung. Daher gilt es für die potenziell betroffenen Bürger und Gemeinden, ein weiterhin möglichst transparentes Verfahren zu wählen, regelmäßig zu informieren und den Betroffenen auch die Möglichkeit einzuräumen, mit ihrer Ortskunde auf die konkreten Trassenverläufe Einfluss zu nehmen.
Az.: 28.6.12-001/001 we