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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 194/2019 vom 25.04.2019
Höheres Entgelt für Telefon-Hausleitungen geplant
Der Deutschen Telekom gehören deutschlandweit die Kupfer-Telekommunikationsleitungen von den Kabelverzweigern (KVz - auch als "graue Kästen" bezeichnet) zu den Haushalten. Gegenwärtig vermietet die Telekom rund 5,2 Millionen TAL an Wettbewerber. Die Anzahl ist seit längerem rückläufig.
Damit daraus kein markthemmendes Monopol erwächst, muss die Telekom diese sogenannten Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) gegen ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgesetztes Entgelt auch den Konkurrenzunternehmen zur Verfügung stellen. Der Anschlusspreis soll nun stark erhöht werden.
Diese am 10.04.2019 von der BNetzA bekannt gegebene Entgelterhöhung erstaunt insoweit, als die Entgelte seit Ende der 1990er Jahre, mit Ausnahme einer leichten Erhöhung im Jahr 2013, schrittweise und kontinuierlich gesenkt worden waren. Die Anschlussmiete soll pro Teilnehmer von 10,02 Euro auf 11,19 Euro netto monatlich steigen.
Den deutlichen Anstieg gegen den seit 20 Jahren bestehenden Trend begründet die BNetzA mit gestiegenen Investitionskosten der Telekom. Die Erhöhung der Entgelte für den Zugang zur „letzten Meile“ resultiere aus dem Anstieg nahezu sämtlicher relevanter Preisparameter (insbesondere der Tiefbaupreise, darüber hinaus beispielsweise auch der Kupferpreise, des Stundensatzes für die Montagearbeiten sowie der Preise bei Vergabe an Auftragnehmer). Gegenläufige kostensenkende Effekte könnten die Kostensteigerungen dieses Mal nicht kompensieren. Auch das Entgelt für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz-TAL) soll steigen und künftig 7,05 Euro statt bisher 6,77 Euro monatlich betragen.
Die Telekom begrüßte den Entgelt-Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur als einen Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Bundesnetzagentur damit unter den von der Deutschen Telekom beantragten und nachgewiesenen Kosten bleibe. Konkurrenzunternehmen und deren Branchenverbände hingegen beklagten die auf sie zukommenden Kostensteigerungen und bezeichneten diese als künftiges Hemmnis für den Glasfaserausbau.
Die BNetzA hat ihre Planungen zur Konsultation veröffentlicht. Nun werden die Entscheidungsentwürfe der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.
Az.: 31.5-003/005