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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 18/2024 vom 08.01.2024
Bundesnetzagentur plant schnellere Abschreibung für bestehende Gasnetze
Mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahre 2045 ist die Zukunft der deutschen Gasnetzinfrastruktur durch viele Unsicherheiten geprägt. Welche Rolle wird zukünftig Wasserstoff spielen? Welche Teile des Netzes können umgewidmet werden und welche werden stillgelegt? Für einige Kommunen bedingt diese Unsicherheit bereits heute Schwierigkeiten bei der Gaskonzessionsvergabe. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller hat nun angekündigt, schnellere Abschreibungen für Bestandsnetze zu ermöglichen.
Im Zuge der Dekarbonisierung der Energieversorgung wird der Verbrauch von Erdgas bis 2045 massiv zurückgehen. Nach Berechnungen des Beratungsunternehmens BET könnten gebietsabhängig künftig nur noch 20 bis 30 Prozent der heutigen Netzlänge gebraucht werden. Der Gasverbrauch könnte sogar um 50 bis 70 Prozent im Vergleich zu heute zurückgehen.
Laut Bundesnetzagentur-Chef Müller brauchen Gasnetzbetreiber daher jetzt Sicherheit und Klarheit, wie sie mit der Situation umgehen können. Gasnetzbetreiber sollen künftig auch bestehende Gasnetze bis 2045 abschreiben dürfen, so die Ankündigung der Bundesnetzagentur. Bisher war dies nur für Neuinvestitionen in Gasnetze möglich.
Anmerkung
Die Ankündigung der Bundesnetzagentur, die Abschreibungsbedingungen auch für bestehende Gasnetze zu verkürzen, ist zu begrüßen. Dies schafft dringend benötigte Planungssicherheit für Gasnetzbetreiber. Allerdings müssen weitere Lösungen zur Zukunft der Gasnetze gefunden werden. Hier sehen wir Bund und Länder gefordert. Zum einen muss das Potenzial des Einsatzes von Wasserstoff in der vorhandenen Gasnetzinfrastruktur stets im Blick behalten werden. Daher sollten Gasnetze nicht vorschnell stillgelegt werden. Eine langfristige Versorgung mit klimaneutralen Gasen ist zu gewährleisten, wenn diese in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Die bestehenden Gasnetze sind dafür ein wichtiger Baustein und gerade in der Übergangszeit der Energiewende für die Versorgungssicherheit zentral. Zum anderen muss auch die Entwicklung der Gasnetzentgelte für die Verbraucherinnen und Verbraucher, also für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und Gewerbe- und Industriekunden Beachtung finden. Für diese könnten verkürzte Abschreibungszeiträume zu einem kurzfristigen Anstieg der Gasnetzentgelte führen.
Az.: 28.6.1-002/027 we