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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 307/2023 vom 10.05.2023
Bundesnetzagentur rechnet mit sicherer Stromversorgung im Winter
Die Bundesnetzagentur sieht die Stromversorgung im nächsten Winter als gesichert an. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller wies anlässlich dieser Einschätzung zugleich darauf hin, dass nicht die sogenannte Dunkelflaute für die Systemstabilität der Stromversorgung herausfordernd sei, sondern wegen eines noch unzureichenden Netzausbaus eine Situation mit hohem Verbrauch im Süden und sehr viel erneuerbarer Erzeugung im Norden. Dies macht deutlich, dass ein rascher Netzausbau für die Energiewende wesentlich ist und die Netzsicherheit erhöht. Zugleich müssen aber auch die Rahmenbedingungen für Investitionen in die Verteilnetze verbessert werden.
Hintergrund der Einschätzung der Bundesnetzagentur ist die Bestätigung der erforderlichen Netzreserve für das Winterhalbjahr 2023/2024. Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 22. März 2023 ihre Systemanalyse und den Bedarf an Netzreservekraftwerken zur Bestätigung vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat einen Gesamtbedarf von 4.616 Megawatt für den kommenden Winter 2023/2024 bestätigt. Der Netzreservebedarf für den kommenden Winter fällt damit zwar niedriger aus als in den vergangenen Jahren. Im Winter 2022/ 2023 lag er bei 8.264 Megawatt, im Winter 2021/2022 bei 5.670 Megawatt. Das ist nach Einschätzung der Behörde aber keine Erfolgsmeldung, denn es sei lediglich die Folge des Umstandes, dass bisherige Reservekraftwerke wegen des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes aus dem Jahr 2022 in den Markt zurückgekehrt sind und damit rein rechnerisch den Reservebedarf verringern. Aus Netzsicht entscheidend ist der prognostizierte Redispatchbedarf in der kritischen Stunde in Höhe von bis zu 19,5 GW. Der wird durch Marktkraftwerke, inländische und ausländische Netzreserve gemeinsam gedeckt.
Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu wird die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht. Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden.
Die Verlautbarung der Bundesnetzagentur ist ein wichtiges Signal für die Kommunen als Stromverbraucher, aber auch für die Stadtwerke und den Energiemarkt insgesamt. Zugleich wird einmal mehr deutlich, dass ein beschleunigter Ausbau der Übertragungsnetze für die Energiewende wesentlich ist und die Netzsicherheit erhöht. Insofern ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung weitere verfahrensrechtliche Erleichterungen beim Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze in Angriff genommen hat wie zum Beispiel im Zuge der Reform des Raumordnungsrechts und der Umsetzung der EU-Notfallverordnung. Neben der Beschleunigung von Verfahren muss der Fokus auf gute Regulierungsbedingungen für Investitionen in die Verteilnetze gelegt werden, etwa um die Kosten für die Abregelung von erneuerbaren Energien zu senken und somit zur Bezahlbarkeit der Energiewende beizutragen. Durch den weiteren Hochlauf der Elektromobilität sowie die Stromnutzung im Wärmebereich werden die Verteilnetze zusätzlich beansprucht. Das Regulierungsregime muss den Verteilnetzbetreibern dazu insbesondere strategische und vorausschauende Investitionen in den Netzausbau ermöglichen. Zum einen fehlt es dazu an Investitionsmitteln, zum anderen steht die aktuelle regulatorische Zinssetzung für Eigen- und Fremdkapital im Widerspruch zur Zinswende auf dem Kapitalmarkt.
Az.: 28.6.1-002/025